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Reisepassanträge für Erwachsene und verheiratete Minderjährige

Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland

ILLUSTRATION - Ein Reisepass der BRD liegt am 21.05.2012 in Berlin auf einem Atlas, auf dem eine Landkarte der USA zu sehen ist., © picture alliance / dpa

Artikel

Allgemeine Hinweise

Die deutsche Botschaft Bangkok stellt für deutsche Staatsangehörige Reisepässe aus. Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache und mit einem Termin in der Passstelle gestellt werden. Ein Termin für die Passstelle kann über die Webseite der Botschaft gebucht werden.

Zur Terminbuchung

Die Beantragung eines Reisepasses ist gegen zusätzliche Gebühren auch bei den Büros der Honorarkonsulin in Phuket oder Honorarkonsul in Chiang Mai möglich.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge zu vereinbarten Terminen entgegengenommen werden. Bei unvollständigen Unterlagen ist eine erneute Terminvereinbarung nötig.

Für alle anderen Fälle gilt:
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die hier befindlichen Informationen zum Passantrag und bringen Sie die dort genannten Unterlagen zum Passtermin mit. Der Passantrag kann nur in deutscher Sprache gestellt werden. Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigen, können Sie 45 min vor Ihrem Termin zur Botschaft kommen, um gegen Gebühren in der Wartehalle beim Ausfüllen unterstützt zu werden.

Vorzulegende Unterlagen

Alle Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck in der Botschaft eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.

Die folgenden Unterlagen werden in jedem Fall benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopie)
    Antrag auf Reisepass für Erwachsene
  • bisheriger Reisepass
  • Geburtsurkunde, Auszug auf dem Familienbuch oder deutsche Heiratsurkunde
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland (sofern trotz Abmeldung in Deutschland im Pass ein deutscher Wohnort eingetragen ist)
  • ein Passbild neueren Datums (kann u.a. in der Eingangshalle der Botschaft gefertigt werden)
    Bitte beachten Sie die Anforderungen an Passfotos auf der Botschaftswebseite. Bei Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz statt eines Reisepasses werden zwei Passbilder benötigt.

Fallbezogen können noch folgende Unterlagen zusätzlich angefordert werden:

  • Bescheinigung über die Namensführung
    Soweit Sie einen anderen Namen führen, als in Ihrer Geburtsurkunde genannt wird, ist ein entsprechender Nachweis zur aktuellen Namensführung erforderlich. Im Einzelfall kann eine Erklärung zum Namen notwendig sein.
  • Bei Reisepassverlust: Personalausweis oder Kopie des Reisepasses/Personalausweises sowie polizeiliche Verlustanzeige
  • Bei vorherigem Wohnsitz im Ausland: Nachweis des damaligen Aufenthaltstitels
    (z.B. bei Aufenthalt in der Schweiz: Schweizer Ausländerausweis; USA: Greencard etc.) und ggfs. Nachweise zum Nichterwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit
  • Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde
  • Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit
    (bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag)

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Normalverfahren 4 bis 6 Wochen, im Expressverfahren in der Regel 3 Wochen. In besonderen Notfällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr beantragt werden. Das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist bei keinen Pässen möglich. Sollte Ihr alter Reisepass vor Ablauf der Gültigkeit bereits keine freien Seiten mehr enthalten, wird die Beantragung eines Reisepasses mit 48 statt 32 Seiten empfohlen. Die Abholung kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.

Bei (aufpreispflichtiger) Antragstellung bei einem Büro der Honorarkonsuln (siehe unter Ziffer 5) verlängert sich die Bearbeitung um ca. 2-3 Wochen.

Passgebühren

Passgebühren in Euro, zahlbar in Baht zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Botschaft.

Es werden Zahlungen mit Bargeld und mit Kreditkarte (Visa, Mastercard – Transaktion in Euro) akzeptiert. Aufgrund gelegentlich auftretender, technischer Probleme, die nicht von der Botschaft zu beeinflussen sind, kann die Möglichkeit einer Kreditkartenzahlung nicht garantiert werden. Bei den Honorarkonsuln sind Kreditkartenzahlungen leider nicht möglich.

Gebühren ab 01.01.2024 Zuständigkeit der Botschaft
(aus Deutschland abgemeldet)
ohne Abmeldung
Reisepass für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre) 101,00 EUR 171,00 EUR
Reisepass für Personen unter 24 Jahre
(Gültigkeit 6 Jahre)
68,50 EUR 106,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich 22,00 EUR zusätzlich 22,00 EUR
Expresszuschlag zusätzlich 32,00 EUR zusätzlich 32,00 EUR
Vorläufiger Reisepass
(Gültigkeit 1 Jahr)
70,00 EUR 96,00 EUR
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland 52,00 EUR 52,00 EUR

Passbeantragung über die Honorarkonsuln

Der Reisepass kann auch bei den Büros der Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Chiang Mai und Phuket beantragt werden. Eine Antragstellung beim Büro des Honorarkonsul in Pattaya ist nicht möglich. Ein Reisepass, der in Bangkok beantragt wurde, kann aber beim Honorarkonsul in Pattaya abgeholt werden. Bei den Honorarkonsuln fallen zusätzlich zu den oben genannten Gebühren weitere Gebühren für die Antragstellung und Auslagen für die Abholung des Reisepasses an.

Sollten Sie einen Reisepass beim Honorarkonsul in Chiang Mai oder bei der Honorarkonsulin auf Phuket beantragen wollen, können Sie direkt mit diesen Kontakt aufnehmen.

HK Sebastian-Justus Schmidt in Chiang Mai:
Tel. 053-838735
E-Mail: chiang-mai@hk-diplo.de

HK‘in Anette Jimenez Höchstetter in Phuket:
Tel. 084 304 4242
E-Mail: phuket@hk-diplo.de

HK Rudolf Hofer in Pattaya:
Tel. 038-422-634
E-Mail: pattaya@hk-diplo.de

Übertragung des thailändischen Visums

Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier: Bescheinigung für die thailändische Immigrationsbehörde

Abholung des Reisepasses

Pässe können dienstags 08.30 - 09.30 Uhr und donnerstags 13.30 - 14.30 Uhr persönlich oder von einer bevollmächtigten Person ohne Termin abgeholt werden.
Muster einer Vollmacht

Grundsätzlich ist bei der Abholung die Vorlage des bisherigen deutschen Passes erforderlich.

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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

Weitere Informationen

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