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Deutsche Botschaft Bangkok
Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Botschaft am Montag, den 29. Juli 2024, wegen des Ausgleichstags für den Geburtstag von König Maha Vajiralongkorn Phra Vajiraklaochaoyuhua geschlossen bleibt. In dringenden Notfällen können Sie die Botschaft unter der Telefonnummer 02-287-9000 erreichen.
Zum 1. Juni 2024 wurden die Möglichkeiten zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte erweitert.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen und bei gesichertem Lebensunterhalt kann ein Visum zur Suche nach einem Arbeitsplatz als Fachkraft oder nach einem Arbeitgeber zur Durchführung von Anerkennungsmaßnahmen für die Dauer von maximal 1 Jahr erteilt werden.
Wir empfehlen Ihnen, bevor Sie einen Visumantrag stellen, zunächst einen Selbst-Test zu machen, ob Ihre Qualifikation für eine Chancenkarte ausreicht:
Bitte beachten Sie, dass die Chancenkarte voraussetzt, dass Sie über eine anerkannte oder gleichwertige Fachkraftqualifikation verfügen oder die Mindestpunktzahl erreichen.
Die Prüfung, ob eine ausländische Qualifikation in Deutschland anerkannt oder gleichwertig ist, oder die Feststellung, ob ein ausländischer Abschluss im Heimatland staatlich anerkannt ist, ist nicht Bestandteil des Visum-Verfahrens, sondern geht diesem zeitlich voraus. Bitte informieren Sie sich hier:
Um das Visum zu beantragen, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der Visastelle direkt. Ein Merkblatt (in deutscher und thailändischer Sprachfassung) wird in Kürze bereitgestellt.
Ab dem 11.06.2024 beträgt die Gebühr für ein Schengenvisum 90 EUR; für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren 45 EUR (Art. 16 Abs. 1 und 2 Visakodex).
Hintergrund für die Anpassung ist die Überprüfung der Visumgebühr durch die Europäische Kommission, die gem. Art. 16 Abs. 9 des Visakodex alle drei Jahre erfolgt.
Bitte beachten Sie, dass die Einreichung von Anträgen in zunehmend mehr Antragskategorien beim externen Dienstleister VFS Global erfolgt. Seit 1.4. 2023 werden auch Visa-Anträge von Pflegefachkräften in Anerkennung dort entgegengenommen.
Die Entscheidung über jeden einzelnen Visum-Antrag bleibt weiterhin bei der Visastelle der Botschaft.
+ Ab sofort werden bei Anträgen für Visa zum längerfristigen Aufenthalt (nationale Visa) nur noch
1 Antragsformular, 2 Passbilder (bitte 1 nicht aufkleben) sowie
von allen weiteren Unterlagen jeweils 1 Original plus 1 Kopie benötigt.
Auf der Webseite des Auswärtigen Amts gibt es Informationen zum Insolvenzantrag der FTI Touristik GmbH. Reisenden steht die FTI-Hotline unter Tel. +49 89 710 45 14 98 zur Verfügung. Daneben wurde eine Supportwebseite eingerichtet: www.fti-group.com/de/insolvenz
Der Deutsche Reisesicherungsfonds hat die Agentur Go Vacation Thailand ™ beauftragt, FTI-Kunden, die sich gegenwärtig in Thailand aufhalten, bei Problemen zu unterstützen, die infolge der Insolvenz von FTI bei ihrem Aufenthalt in Thailand auftreten können. Sie können sich daher - neben der zuvor genannten allgemeinen Hotline - auch an folgende Rufnummern der Agentur Go Vacation Thailand ™ wenden:
Bangkok / Hua Hin / Pattaya / Chiang Mai +66 631 198 0737
Phuket / Khao Lak / Krabi +66 81 380 0599
Koh Samui +66 96 634 8609
Botschafter Dr. Ernst Reichel
Ich freue mich, dass ich daran mitarbeiten darf, die deutsch-thailändischen Beziehungen in den kommenden Jahren noch enger zu gestalten. Sie haben ihre Grundlage in den Grundsätzen der Vereinten Nationen und des Völkerrechts, wie z.B. der souveränen Gleichheit und der territoriale Integrität aller Staaten, den Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit. In Zeiten, in denen diese Grundsätze offen angegriffen werden, ist es wichtiger denn je, dass unsere Staaten solidarisch zusammenstehen.
Botschafter Dr. Ernst Reichel
Adresse und Öffnungszeiten
Bezeichnung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leitung
Dr. Ernst Reichel, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
Momentan ist die Vorsprache in der Botschaft nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es bei der Buchung von Terminen zu längeren Wartefristen kommen sollte. Der Einlass ist frühestens 30 Minuten vor dem bestätigten Termin möglich. Weitere Informationen zum aktuellen Serviceangebot der Botschaft finden Sie hier
Anpassung der Gebühren für ein Schengenvisum
Seit dem 11.06.2024 beträgt die Gebühr für ein Schengenvisum 90 EUR; für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren 45 EUR (Art. 16 Abs. 1 und 2 Visakodex).
Hintergrund für die Anpassung ist die Überprüfung der Visumgebühr durch die Europäische Kommission, die gem. Art. 16 Abs. 9 des Visakodex alle drei Jahre erfolgt.