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Legalisation
Ab dem 1. Juli 2026 können thailändische Urkunden NUR mit einer Überbeglaubigung des thailändischen Außenministeriums im Rahmen der Legalisation geprüft werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Thailändische Urkunden werden von den deutschen Behörden oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden sind. Thailändische Urkunden sind in der Regel für die Verwendung bei deutschen Behörden in legalisierter Form vorzulegen.
Ein Termin für die persönliche Beantragung ist ausschließlich online über diesen Link zu buchen: Terminbuchung Legalisation