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Legalisation thailändischer Urkunden (Gültig ab dem 01.07.2026)

01.06.2026 - Artikel

Ab dem 01.07.2026 erfolgt die Legalisation thailändischer Urkunden NUR noch mit Vorlage einer Überbeglaubigung durch das thailändische Außenministerium (MOFA)

1. Allgemeine Hinweise

Die Legalisation dient dazu thailändische öffentliche Urkunden im Rechtsverkehr mit deutschen Behörden und Gerichten verwendbar zu machen.

Thailändische Urkunden (z. B. Geburts-, Heirats-, Scheidungs- oder Namensänderungsurkunden) sind in der Regel zur Verwendung in Deutschland zu legalisieren.

Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der jeweiligen deutschen Behörde zu klären, ob eine Legalisation tatsächlich erforderlich ist.

Die Deutsche Botschaft Bangkok führt ausschließlich Legalisationen gemäß § 13 Abs. 2 Konsulargesetz durch.

Eine Echtheitsprüfung im Wege eines Ersatzverfahrens oder durch direkte Anfrage bei thailändischen Behörden findet nicht mehr statt.

2. Überbeglaubigung durch das thailändische Außenministerium (MOFA)

Vor Beantragung der Legalisation bei der deutschen Botschaft Bangkok, müssen thailändische Urkunden durch das Department of Consular Affairs des Ministry of Foreign Affairs of Thailand (MOFA) überbeglaubigt werden. Übersetzungen sind nicht erforderlich.

Wichtig: Die Botschaft kann nur Urkunden mit dem Vermerk „Certified Genuine Signature“ annehmen.

Das MOFA bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Amtsstellung der unterzeichnenden Person sowie die Echtheit des amtlichen Siegels. Die Bestätigung erfolgt durch Anbringung eines Legalisation-Stempels oder -Stickers.

Hier der Schritt-für-Schritt Anleitung vom thailändischen Außenministerium (MOFA): Informationen des MOFA

Adresse:

Ministry of Foreign Affairs of Thailand (MOFA)
Department of Consular Affairs – Legalization Division
123 Chaeng Wattana Road, Lak Si District
Bangkok 10210, Thailand


Termine sind online über folgende MOFA-Webseite buchbar: https://qlegal.consular.go.th/

3. Antragsstellung

Der Antrag ist persönlich durch den Urkundeninhaber, oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.

Eine Antragsstellung ist ausschließlich nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich.

Die Antragstellung kann auch bei unseren Honorarkonsuln in Chiang Mai und Phuket erfolgen.

Anträge per Post oder Anträge zur Überbeglaubigung von Unterlagen können von der Botschaft nicht bearbeitet werden.

4. Terminbuchung

Termine können kostenfrei über die Webseite der Deutschen Botschaft Bangkok gebucht werden. Aus technischen Gründen raten wir Ihnen den Termin über einen PC bzw. Laptop zu buchen: www.bangkok.diplo.de

Eine bevorzugte Terminvergabe an Dritte erfolgt nicht.

Es stehen folgende Terminarten zur Verfügung:

Bei Vorsprache durch eine/ein Vertreter/in ist eine schriftliche Vollmacht mit Originalunterschrift des/der Urkundeninhabers/in vorzulegen.

5. Vorzulegende Unterlagen

Zur Antragsstellung sind vorzulegen:

  • Passkopie des Urkundeninhabers
  • Originalurkunde

6. Gebühren

Die Gebühr beträgt für die Legalisation je Urkunde: 31,00 EUR und ist zahlbar in THB zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Botschaft.

Die Gebühr ist bei Antragsstellung in bar zu entrichten.

7. Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 bis 5 Arbeitstage.

Sachstandsanfragen vor Ablauf der Frist können nicht beantwortet werden.

8. Abholung und Rückversand

Die legalisierten Urkunden sind grundsätzlich persönlich abzuholen. Ein postalischer Rückversand innerhalb Thailands ist möglich. Frankierte Umschläge können im Wartebereich der Botschaft erworben werden. Eine Versendung nach Deutschland ist nicht möglich.

Für Postverluste wird keine Haftung übernommen.

9. Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum

Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes.

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

Ebenso kann die Botschaft keine Verantwortung oder Haftung für den Verlust von Dokumenten

auf dem Postweg übernehmen.

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