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Beglaubigung von Fotokopien

Artikel

Beglaubigte Fotokopien können durch die Botschaft bei Vorlage des Originals oder einer Fotokopie, beglaubigt durch eine deutsche Behörde, gefertigt werden.

Bitte legen Sie immer das Original bzw. die amtlich beglaubigte Kopie vor.

Deutsche Urkunden (z. B. Geburts-, Heiratsurkunden, Scheidungsbeschlüsse u.ä.) sind in der Regel zur Verwendung in Thailand zu legalisieren. Die Beglaubigung einer Fotokopie der Urkunde entspricht keinem Echtheitsnachweis. Informationen zur Legalisation deutscher Urkunden für die Verwendung in Thailand finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der zuständigen thailändischen Auslandsvertretungen in Deutschland.

In der Regel kann die Fotokopiebeglaubigung nach einer kurzen Wartezeit wieder mitgenommen werden.

Die Gebühr für die Fertigung und Beglaubigung einer Kopie beträgt 27 Euro. Die Gebührt ist zahlbar in bar in Baht zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Terminvereinbarung

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