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Merkblatt zur Bescheinigung für die thailändische Immigrationsbehörde

23.03.2021 - Artikel

Die Botschaft stellt grundsätzlich keine Bescheinigungen zur Übertragung des thailändischen Visums in den neuen deutschen Pass für die thailändische Immigrationsbehörde aus.

Lediglich in Ausnahmefällen (Passverlust, Namensänderung) wird die Bescheinigung zur Übertragung des Visums weiterhin auf Antrag von der Botschaft ausgestellt.

Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt in diesen Fällen weiterhin 36,00,- €, zahlbar in Thai Baht in bar zum jeweiligen Wechselkurs der Botschaft. Alternativ ist auch die Bezahlung mit einer Kreditkarte (Visa- / Mastercard) möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Kreditkarte zwingend für Zahlungen in Deutschland freigeschaltet sein muss, da die Zahlung per Karte nur in Euro und nicht in Thai Baht erfolgen kann. Aufgrund möglicher technischer Probleme raten wir jedoch dazu, den Betrag in bar in Baht bereit zu halten.


Merkblatt zur Bescheinigung für die thailändische Immigrationsbehörde

Merkblatt auf Deutsch: Bescheinigung für die TH Immigrationsbehörde

Merkblatt auf Thai: Bescheinigung für die TH Immigrationsbehörde

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Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt seiner Erstellung.

Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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