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Merkblatt zur Bescheinigung für die thailändische Immigrationsbehörde

23.03.2021 - Artikel

Bisher wurde Ihnen mit Erhalt Ihres neuen Reisepasses von der Botschaft auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorlage bei der thailändischen Immigrationsbehörde ausgehändigt. Diese dient der Übertragung Ihres thailändischen Visums in den neuen deutschen Pass.

Ab dem 01 März 2023 wird die Botschaft grundsätzlich keine Bescheinigungen zur Übertragung des thailändischen Visums in den neuen deutschen Pass für die thailändische Immigrationsbehörde mehr ausstellen.

Die thailändische Immigrationsbehörde wurde über diese Änderung bereits informiert.

Lediglich in Ausnahmefällen (Passverlust, Namensänderung) wird die Bescheinigung zur Übertragung des Visums weiterhin auf Antrag von der Botschaft ausgestellt.

Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt in diesen Fällen weiterhin 34,07,- €, zahlbar in Thai Baht in bar zum jeweiligen Wechselkurs der Botschaft. Alternativ ist auch die Bezahlung mit einer Kreditkarte (Visa- / Mastercard) möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Kreditkarte zwingend für Zahlungen in Deutschland freigeschaltet sein muss, da die Zahlung per Karte nur in Euro und nicht in Thai Baht erfolgen kann. Aufgrund möglicher technischer Probleme raten wir jedoch dazu, den Betrag in bar in Baht bereit zu halten.

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Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt seiner Erstellung.

Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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