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Pass und Personalausweis

Alle Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck in der Botschaft eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.

Die folgenden Unterlagen werden in jedem Fall benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopie)
  • bisheriger Reisepass
  • Personenstandsurkunde (zB Geburtsurkunde, Heiratsurkunde), aus der die aktuelle Namensführung hervorgeht
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland (sofern trotz Abmeldung in Deutschland im Pass ein deutscher Wohnort eingetragen ist)
  • ein Passbild neueren Datums (kann u.a. in der Eingangshalle der Botschaft gefertigt werden)

Bitte beachten Sie die Anforderungen an Passfotos auf der Botschaftswebseite. Bei Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz statt eines Reisepasses werden zwei Passbilder benötigt.

Fallbezogen können noch folgende Unterlagen zusätzlich angefordert werden:

  • Bescheinigung über die Namensführung
    Soweit Sie einen anderen Namen führen, als in Ihrer Geburtsurkunde genannt wird, ist ein Nachweis zur aktuellen Namensführung erforderlich.
  • Bei Reisepassverlust: Personalausweis oder Kopie des Reisepasses/Personalausweises sowie polizeiliche Verlustanzeige
  • Bei vorherigem Wohnsitz im Ausland: Nachweis des damaligen Aufenthaltstitels
    (z.B. bei Aufenthalt in der Schweiz: Schweizer Ausländerausweis; USA: Greencard etc.) und ggfs. Nachweise zum Nichterwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit
  • Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde
  • Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit
    (bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag)


In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Reisepässe für Minderjährige können nur beantragt werden, wenn der minderjährige Passbewerber persönlich in Begleitung des/der Sorgeberechtigten vorspricht. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein können, ist eine Vollmacht mit amtlich beglaubigter Unterschrift (z.B. von deutschem Bürgeramt, thail. Bezirksamt) vorzulegen.

Sollte das Kind bisher keinen deutschen Reisepass besessen haben, nehmen Sie bitte vor Terminvereinbarung Kontakt mit der Botschaft per E-Mail (pass@bangk.diplo.de) auf. Nähere Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt und den notwendigen Unterlagen für eine erstmalige Passbeantragung können den gesonderten Informationen zur Erstmalige Passbeantragung nach Geburt entnommen werden.

Die folgenden Unterlagen werden in jedem Fall benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopie) von den Sorgeberechtigten persönlich zu stellen, die Angaben beziehen sich auf das Kind, das ebenfalls persönlich vorsprechen muss.
  • ggf. bisheriger Ausweis des Kindes
  • Reisepässe der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bei vorherigem Wohnsitz in Deutschland: Abmeldebescheinigung
    Sofern trotz Abmeldung in Deutschland im Pass des Kindes ein deutscher Wohnort eingetragen ist.
  • Ein Passbild neueren Datums (kann in der Eingangshalle der Botschaft gefertigt werden)
    Bitte beachten Sie die Anforderungen an Passfotos auf der Botschaftswebseite. Bei Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz statt eines Reisepasses werden zwei Passbilder benötigt.

Fallbezogen können noch folgende Unterlagen zusätzlich angefordert werden:

  • Personenstandsurkunde (zB Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) beider Eltern, aus der die aktuelle Namensführung hervorgeht
  • Geburtsurkunden evtl. vorhandener Geschwisterkinder
  • ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des anderen Elternteils)
  • ggfs. Nachweis über die Namensführung des Kindes, sofern die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen
    Die Eintragung eines Familiennamens in der thailändischen Geburtsurkunde ist nicht für die Namensführung nach deutschem Recht maßgeblich. Bitte erkundigen Sie sich vor Terminbuchung bei der Botschaft, falls bisher noch keine deutschen Ausweise oder Urkunden ausgestellt worden sind.
  • ggfs. Heiratsurkunde der Eltern und bei erfolgter Eheschließung in Thailand auch Heiratsprotokoll
  • ggfs. Urkunde über Vaterschaftsanerkennung bzw. -feststellung oder Nachweis über Legitimation nach thailändischem Recht (s. weitere Informationen zum Thema
    Vaterschaftsanerkennung auf der Webseite der Botschaft, eine Eintragung eines Vaters in der thail. Geburtsurkunde ist nicht ausreichend)
  • Ledigkeits-/Familienstandnachweis der Mutter, die den Zeitpunkt der Geburt des Kindes umfasst, vom Zentralregisteramt in Bangkok

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Bei der Beantragung eines Reisepasses im Normalverfahren muss mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 5 Wochen gerechnet werden. Die Bearbeitungsdauer im Expressverfahren beträgt in der Regel 3 Wochen. In besonderen Notfällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr (Bearbeitungszeit mehrere Arbeitstage) beantragt werden.

Bei (aufpreispflichtiger) Antragstellung bei einem Büro der Honorarkonsuln verlängert sich die Bearbeitung um ca. 2-3 Wochen.

Die Angabe der Bearbeitungszeiten erfolgt als unverbindliche Prognose.

Angaben in Euro, zahlbar in Baht zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Botschaft.

Es werden Zahlungen mit Bargeld und mit Kreditkarte (Visa, Mastercard – Transaktion in Euro) akzeptiert. Aufgrund gelegentlich auftretender technischer Probleme, die nicht von der Botschaft zu beeinflussen sind, kann die Möglichkeit einer Kreditkartenzahlung nicht garantiert werden. Bei den Honorarkonsuln sind Kreditkartenzahlungen leider nicht möglich.

Zuständigkeit der Botschaft (aus Deutschland abgemeldet)ohne Abmeldung
Reisepass für Personen über 24 Jahren
(Gültigkeit 10 Jahre)
101,00 EUR171,00 EUR
Reisepass für Personen unter 24 Jahren
(Gültigkeit 6 Jahre)
68,50 EUR106,00 EUR
Reisepass mit 48 Seitenzusätzlich 22,00 EURzusätzlich 22,00 EUR
Expresszuschlagzusätzlich 32,00 EURzusätzlich 32,00 EUR
Vorläufiger Reisepass
(Gültigkeit 1 Jahr)
70,00 EUR96,00 EUR
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland52,00 EUR52,00 EUR

Pässe können dienstags 08.30 - 09.30 Uhr und donnerstags 13.30 - 14.30 Uhr persönlich oder von einer bevollmächtigten Person ohne Termin abgeholt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Abholung 23.09. und 25.09. nicht möglich sein wird.

Muster für eine Vollmacht finden Sie am Seitenende.

Grundsätzlich ist bei der Abholung die Vorlage des bisherigen deutschen Passes erforderlich.

Der Reisepass kann auch bei den Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Chiang Mai und Phuket beantragt werden. Eine Antragstellung beim Honorarkonsul in Pattaya ist nicht möglich. Ein Reisepass, der in Bangkok beantragt wurde, kann aber beim Honorarkonsul in Pattaya abgeholt werden.

Bei den Honorarkonsuln fallen zusätzlich zu den oben genannten Gebühren weitere Gebühren für die Antragstellung an. Sollten Sie einen Reisepass beim Honorarkonsul in Chiang Mai oder bei der Honorarkonsulin auf Phuket beantragen wollen, können Sie direkt mit diesen Kontakt aufnehmen.

HK Sebastian-Justus Schmidt, Chiang Mai: Tel. 053838735; E-Mail: chiang-mai@hk-diplo.de

HKin Anette Jimenez Höchstetter, Phuket: Tel. 0843044242; E-Mail: phuket@hk-diplo.de

HK Rudolf Hofer, Pattaya: Tel. 038713613; E-Mail: pattaya@hk-diplo.de

Seit dem 01. März 2023 stellt die Botschaft nur noch in Ausnahmefällen (Passverlust, Namensänderung) auf Antrag eine Bescheinigung zur Übertragung des thailändischen Visums in den neuen deutschen Pass aus. Weitere Informationen finden Sie hier.

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