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Deutsche Botschaft Bangkok
Das bisher freiwillig eingeräumte Remonstrationsverfahren wird ab dem 1.7.2025 weltweit abgeschafft, um insgesamt mehr Visumanträge bearbeiten und die Wartezeiten auf Visumentscheidungen verkürzen zu können.
An der Botschaft Bangkok ist das Verfahren bereits seit dem 1.1.2024 im Rahmen einer Pilotierung ausgesetzt worden.
Sie haben auch nach einer Ablehnung selbstverständlich immer die Möglichkeit, einen neuen Visumantrag zu stellen.
Gegen eine Ablehnung Ihres Visumantrags können Sie rechtlich vorgehen, indem Sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin (Deutschland) erheben. Das muss in deutscher Sprache geschehen und ist mit Gerichtskosten verbunden.
Es gilt mehr denn je: Verringern Sie das Risiko einer Ablehnung, indem Sie die erforderlichen Unterlagen von vornherein vollständig einreichen. Falls die Visastelle Unterlagen nachfordert, liefern Sie diese bitte rechtzeitig nach.
Ich freue mich, dass ich daran mitarbeiten darf, die deutsch-thailändischen Beziehungen in den kommenden Jahren noch enger zu gestalten. Sie haben ihre Grundlage in den Grundsätzen der Vereinten Nationen und des Völkerrechts, wie z.B. der souveränen Gleichheit und der territoriale Integrität aller Staaten, den Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit. In Zeiten, in denen diese Grundsätze offen angegriffen werden, ist es wichtiger denn je, dass unsere Staaten solidarisch zusammenstehen.
Botschafter Dr. Ernst Reichel
Adresse und Öffnungszeiten
Bezeichnung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leitung
Dr. Ernst Reichel, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
Momentan ist die Vorsprache in der Botschaft nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es bei der Buchung von Terminen zu längeren Wartefristen kommen sollte. Der Einlass ist frühestens 30 Minuten vor dem bestätigten Termin möglich. Weitere Informationen zum aktuellen Serviceangebot der Botschaft finden Sie hier