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Nationale Visa
Visa, © Colourbox
Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage)
Je nach Aufenthaltszweck ist der Termin zur Abgabe des Visum-Antrags entweder direkt bei der Visastelle der Botschaft oder beim Antragsannahmezentrum VFS Global zu buchen.
Derzeit beantragen Sie Visa für folgende Aufenthaltszwecke bei der Visastelle direkt:
- Erwerbstätigkeit (auch Au-Pair, selbständige Erwerbstätigkeit)
- Intensivsprachkurs
- Erwerbstätigkeit im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens mit Vorabzustimmung der Ausländerbehörde nach §81a AufenthG
Terminbuchung nationale Visa bei der Visastelle
Beim Dienstleister VFS Global beantragen Sie Visa für:
- Studium/ Ausbildung/ Schüleraustausch
- Einreise zur Eheschließung und anschließendem Daueraufenthalt
- Familienzusammenführung (zum Partner/ Ehegatten, zum minderjährigen Kind, zum sorgeberechtigten Elternteil)
- Pflegefachkräfte in Anerkennung
Terminbuchung nationale Visa bei VFS Global
Es ist beabsichtigt, die Annahme von Visa-Anträgen auch in weiteren Kategorien sukzessive an den externen Dienstleister auszulagern. Die Entscheidung über einen Visum-Antrag bleibt jedoch immer der Visastelle vorbehalten.
Ist im Einzelfall unklar, wo Sie den Termin buchen müssen, um einen Visum-Antrag zu stellen, wenden Sie sich bitte per Email an die Visastelle der Botschaft.
Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Im November 2023 sowie zu späteren Zeitpunkten treten neue Regelungen für Fachkräfte in Kraft. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Webseiten möglicherweise noch nicht die neu geltende Gesetzeslage widerspiegeln. Allgemeine Informationen zu den geplanten Neuerungen erhalten Sie hier:
www.make-it-in-germany.com
Ab sofort werden bei Anträgen für Visa zum längerfristigen Aufenthalt (nationale Visa) nur noch 1 Antragsformular, 2 Passbilder (bitte 1 nicht aufkleben) sowie von allen weiteren Unterlagen jeweils Original plus 1 Kopie benötigt.
Bitte klicken Sie je nach Aufenthaltszweck auf die nachfolgenden Links, um zu erfahren, was für die Antragsstellung benötigt wird:
Familienzusammenführung
- Adoption/Adoptionspflegeschaft
- Ehegattennachzug / Nachzug zum Lebenspartner
- Eheschließung
- Familienzusammenführung zum minderjährigen deutschen Kind
- Kindernachzug
Erwerbstätigkeit
- Au-Pair-Aufenthalt
- Blaue Karte EU / Fachkräfte
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Chancenkarte
- Engpassberufe
- Pflegefachkraft in Anerkennung
- Spezialitätenkoch
Weitere Aufenthaltszwecke
Bei der Beantragung müssen Sie Ihre zehn Fingerabdrücke abgeben. Kinder unter 12 Jahren sind davon befreit.
Mit einem Nationalen Visum können Sie auch in alle Schengenstaaten für maximal 90 Tage im Halbjahr reisen.