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Visum für Sprachintensivkurs

22.11.2024 - Artikel

Wenn Sie an einem Sprachkurs in Deutschland teilnehmen möchten, der nicht zur Studienvorbereitung dient, gibt es die Möglichkeit, dafür ein Visum zu erhalten. Ein Anspruch auf Erteilung des Visums besteht nicht.

Hinweis: Sofern der Sprachkurs als studienvorbereitende Maßnahme ausgestaltet ist und Sie bereits über eine Zulassung einer Universität verfügen oder Sie die Hochschulzugangsvoraussetzungen (bis auf sprachliche Voraussetzungen) erfüllen, beantragen Sie bitte ein Visum in der Kategorie „Studium“.

Für den Visumantrag zu einem Sprachintensivkurs-Aufenthalt, der nicht der Studienvorbereitung dient, benötigen Sie folgende Unterlagen (im Original mit jeweils 1 Kopie):

  • gültiger Reisepass sowie eine Kopie der Datenseite, ggf. bisherige Pässe
  • zwei biometriefähige Passfotos
    Passfotos PDF / 558 KB
  • 1 vollständig ausgefülltes Antragsformular für nationale Visa.
    Videx - elektronisches Formular
    Empfangsbestätigung Datenschutz-Grundverordnung
  • Anmeldung an einer Sprachschule (mind. 18 Unterrichtsstunden pro Woche). Dies entspricht 24 Unterrichtseinheiten a`45 Minuten.
  • Nachweis der bisherigen Ausbildung (Abschluss)
  • Nachweis des bisherigen Werdegangs (Arbeitszeugnisse etc.)
  • Motivationsschreiben, in dem Sie die Gründe für den Sprachkurs erläutern
  • Nachweis der Finanzierung des Lebensunterhalts durch
    - Vorlage einer Verpflichtungserklärung nach §§ 66, 68 AufenthG
    Merkblatt zur Verpflichtungserklärung
    oder
    - Sperrkonto (über mindestens Euro 1028,- pro Monat ab 1.1.2025: 1091,00 € monatlich)
    Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de/en/sperrkonto/
  • Nachweise über das Niveau der eigenen Deutschkenntnisse (z.B. Teilnahmebescheinigung eines in Thailand ansässigen Sprachinstituts, bisher erworbene Sprachzertifikate)

Dieses Merkblatt wird regelmäßig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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