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Allgemeine Antragsvoraussetzungen
Für die Beantragung eines Schengen-Visums benötigen Sie folgende Unterlagen
- gültiger Reisepass
Ihr Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten haben, innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und noch mindestens für drei Monate nach der geplanten Ausreise gültig sein.
- ggf. bisherige Reisepässe
- ggf. Kopie der Bestätigung der Namensänderung
- zwei biometriefähige Passfotos
Das Passfoto für den Visumantrag muss aktuell und darf nicht älter als 6 Monate sein.
Weitere Anforderungen: 45x 35mm groß, mit hoher Auflösung und weißem Hintergrund. Frontalaufnahme einschließlich Kinn und Hals, Gesicht und Augen dürfen nicht verdeckt sein, Gesichtshöhe muss 70 - 80 % des Fotos einnehmen. Das Passfoto darf nicht nachträglich bearbeitet werden und es muss dem tatsächlichen Aussehen des Antragstellers entsprechen (Kein Photoshop/Filter).
Bitte verwenden Sie keine alten Passfotos aus vorherigen Visumanträgen. Ist das Passbild offensichtlich älter als 6 Monate oder entspricht es nicht den Vorgaben, wird Ihr Antrag unbearbeitet zurückgegeben.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular für Schengenvisa
- Empfangsbestätigung DSGVO
- eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG (dem Antrag beizufügen) PDF / 501 KB
- eine Reisekrankenversicherung
Die Versicherung muss für die beantragte Dauer des Aufenthalts abgeschlossen werden. Sie muss außerdem eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro beinhalten, die eine Rückführung im Krankheits- oder Todesfall einschließt. Zusätzlich muss sie für den gesamten Schengen-Raum gültig sein.
In Deutschland abgeschlossene Versicherungen werden ebenfalls akzeptiert.
Eine Liste der anerkannten Versicherungsunternehmen finden Sie hier:
Reisekrankenversicherungen PDF / 657 KB