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Allgemeine Antragsvoraussetzungen

30.01.2026 - Artikel

Für die Beantragung eines Schengen-Visums benötigen Sie folgende Unterlagen

  • gültiger Reisepass

Ihr Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten haben, innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und noch mindestens für drei Monate nach der geplanten Ausreise gültig sein.

  • ggf. bisherige Reisepässe
  • ggf. Kopie der Bestätigung der Namensänderung
  • zwei biometriefähige Passfotos

Das Passfoto für den Visumantrag muss aktuell und darf nicht älter als 6 Monate sein.

Weitere Anforderungen: 45x 35mm groß, mit hoher Auflösung und weißem Hintergrund. Frontalaufnahme einschließlich Kinn und Hals, Gesicht und Augen dürfen nicht verdeckt sein, Gesichtshöhe muss 70 - 80 % des Fotos einnehmen. Das Passfoto darf nicht nachträglich bearbeitet werden und es muss dem tatsächlichen Aussehen des Antragstellers entsprechen (Kein Photoshop/Filter).

Bitte verwenden Sie keine alten Passfotos aus vorherigen Visumanträgen. Ist das Passbild offensichtlich älter als 6 Monate oder entspricht es nicht den Vorgaben, wird Ihr Antrag unbearbeitet zurückgegeben.

  • eine Reisekrankenversicherung

Die Versicherung muss für die beantragte Dauer des Aufenthalts abgeschlossen werden. Sie muss außerdem eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro beinhalten, die eine Rückführung im Krankheits- oder Todesfall einschließt. Zusätzlich muss sie für den gesamten Schengen-Raum gültig sein.

In Deutschland abgeschlossene Versicherungen werden ebenfalls akzeptiert.
Eine Liste der anerkannten Versicherungsunternehmen finden Sie hier:

Reisekrankenversicherungen PDF / 657 KB

Abhängig vom Aufenthaltszweck müssen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden:

Besuch

Geschäft/Messe

Tourismus

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