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Merkblatt Tourismusvisum

Artikel

Deutschland ist zuständig, wenn:

  • Ihr einziges Reiseziel Deutschland ist oder
  • Sie sich hauptsächlich in Deutschland aufhalten oder
  • Sie bei gleicher Aufenthaltsdauer in verschiedenen Schengen-Staaten zuerst nach Deutschland einreisen

Reisezweck und Finanzierung

  • Hotelreservierung/Nachweis der Unterbringung für die gesamte Reise

  • ausführlicher Reiseplan

  • Angabe der Flugdaten

  • bei organisierten Reisen: Bestätigung des Reisebüros/Veranstalters über Reiseroute und Hotelbuchungen

  • Werden die Kosten vom Antragstellenden selbst getragen, ist dies entsprechend nachzuweisen (z.B. durch Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Bestätigung Ihrer Bank). Es muss dabei ersichtlich sein, dass Ihnen das Geld nicht von dritter Seite kurz vor Antragstellung überwiesen wurde.

Verwurzelung in Thailand

Wirtschaftlich:

  • Arbeitnehmer: Arbeitsbescheinigung mit Angabe der Funktion im Unternehmen, des Gehalts, der Beschäftigungsdauer sowie der Anzahl der Urlaubstage
  • Selbstständige: Handelsregistereintrag
  • Rentner/Pensionäre: Rentenbescheid
  • Studenten/Schüler: Studiennachweis oder Schulbescheinigung
  • ggf. Nachweis über Immobilieneigentum (Eigentumstitel)

Finanziell:

  • Gehaltsnachweis der letzten drei Monate und
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate mit erkennbaren Gehaltseingängen

Familiär:

  • Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von Minderjährigen oder sonstiger Nachweis der sozialen oder finanziellen Bindungen in Thailand

Antragsteller unter 18 Jahre

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis des Sorgerechts (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder die Sorgerechtsbescheinigung)

Bei Alleinreisenden: Schriftliche Zustimmung (durch z.B. Einwohnermeldeamt oder Gericht, beglaubigtes Original) und Passkopien beider Sorgeberechtigten

Bei Reise mit nur einem Elternteil: schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils (durch z.B. Einwohnermeldeamt oder Gericht, beglaubigtes Original) und Passkopie (Datenseite).

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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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