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Legalisation
Thailändische Urkunden werden von den deutschen Behörden oder Gerichten oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Thailändische Urkunden sind in der Regel für die Verwendung bei deutschen Behörden in legalisierter Form vorzulegen.
Aus gegebenem Anlass hat die Botschaft die Antragsannahme wieder aufgenommen, jedoch in einem überschaubaren Maß und nur nach vorheriger Online-Terminbuchung.
Ein Termin für die persönliche Beantragung ist ausschließlich online über diesen Link Terminbuchung Legalisation zu buchen.
Informationen zum Legalisations- bzw. Legalisationsersatzverfahren finden Sie in unserem Merkblatt.
- Legalisation von Urkunden und Legalisationsersatzverfahren PDF / 465 KB
- Kostenübernahmeerklürung für Legalisation