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Legalisation und Legalisationsersatzverfahren für thailändische Urkunden (Stand: Juli 2025)
Die „Legalisation“ dient dem Zweck, thailändische Urkunden im zwischenstaatlichen Urkundenverkehr mit Deutschland verwendbar zu machen. Thailändische Urkunden (z.B. Geburts- und Heiratsurkunden) sind in der Regel für die Verwendung bei deutschen Behörden zu legalisieren. Es empfiehlt sich aber zwecks Vermeidung eines u. U. unnötigen Aufwandes, sich zunächst bei der jeweiligen innerdeutschen Behörde zu versichern, ob dort auf Legalisation der Urkunde bestanden wird.
Da die administrativen Voraussetzungen für eine Legalisation in Thailand nicht in allen Landesteilen gegeben sind, finden zur Anerkennung von Originalen thailändischer öffentlicher Urkunden durch deutsche Behörden und Gerichten folgende Verfahren Anwendung:
Eine Legalisation ist für Urkunden möglich, die von Behörden ausgestellt wurden, von denen der Botschaft Unterschrifts- und Siegelproben vorliegen. Auf diesen Urkunden wird ein Legalisationsvermerk nach § 13 Abs. 2 Konsulargesetz angebracht, sofern die Unterschrift und der Siegelabdruck mit den vorliegenden Proben übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, wird stattdessen das Legalisationsersatzverfahren angewandt.
Als Legalisationsersatz praktiziert die Deutsche Botschaft Bangkok mit Zustimmung des Auswärtigen Amtes ein einfaches Echtheitsprüfungsverfahren für thailändische Urkunden, für die die Voraussetzungen einer Legalisation nicht vorliegen. Dabei prüft die Botschaft in direkter Kommunikation mit der die Urkunde ausstellenden Behörde soweit als möglich, ob die Urkunde von dort ausgestellt ist und ggf. korrespondierende Registereintragungen bzw. bei bestimmten Urkunden deren amtlich verwahrte „Gegenstücke“ vorhanden sind. Wird dies von der zuständigen thailändischen Behörde bestätigt, erhält die Urkunde einen entsprechenden amtlichen Vermerk der Botschaft.
Antragsverfahren
Der Antrag ist formlos durch den/die Urkundeninhaber/in mündlich bei der Vorsprache in der Botschaft zu stellen. Falls es dem/der Antragsteller/in nicht möglich ist, selbst in der Botschaft vorzusprechen, kann der Antrag auch durch Dritte (Familienangehörige, Bekannte, professionelle Dienstleister) mit einer schriftlichen Bevollmächtigung durch den/die Urkundeninhaber/in gestellt werden.
Den Legalisations- oder den Legalisationsersatzvermerk auf Ihren Urkunden müssen Sie bei der Botschaft beantragen. Welches der beiden Verfahren angewandt werden kann, lässt sich erst nach Vorlage der Urkunden feststellen, da eine Aufstellung der einzelnen Behörden, von denen Unterschrifts- und Siegelproben vorliegen, nicht möglich ist. Eine Antragsstellung ist nur mit einem vorab online gebuchten Termin möglich.
Terminbuchung
Für die Buchung und Wahrnehmung von Terminen in der Botschaft müssen keine Dienstleister beauftragt werden. Termine können je nach Verfügbarkeit kostenlos über die Webseite der Botschaft www.bangkok.diplo.de gebucht werden. Alle auf der Webseite genannten Dienstleistungen werden von der Botschaft in deutscher, thailändischer und englischer Sprache angeboten. Die Botschaft hat keine gesonderten Kooperationsverträge mit etwaigen Dienstleistern in Thailand. Die Terminbuchungen sind für jeden öffentlich zugänglich. Eine bevorzugte Vergabe von Terminen an Dienstleister ist ausgeschlossen.
Die Legalisation von Urkunden kann persönlich oder auch durch Bevollmächtigte beantragt werden. Hierfür stehen Ihnen zwei Terminbuchungskategorien zur Verfügung.
Termine, die vom Urkundsinhaber persönlich wahrgenommen werden, können über folgenden Link gebucht werden:
Termin buchen: Legalisation - Nur bei persönlicher Vorsprache
Termine für Bevollmächtigte und zur persönlichen Wahrnahme können über folgenden Link gebucht werden:
Sollten Sie jemanden bevollmächtigt haben, muss bei der Wahrnehmung des Termins zwingend folgende Vollmacht (mit Ihrer Originalunterschrift) vorgelegt werden:
Vorzulegende Unterlagen
Zur Beantragung der Legalisation sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Originalurkunden (in begründeten Ausnahmefällen können von der ausstellenden Behörde beglaubigte Kopien vorgelegt werden)
je zwei einfache, schwarzweiße Fotokopien jeder Urkunde
Beschädigte und/oder laminierte Urkunden können nicht legalisiert werden.
Übersetzungen der Urkunden müssen nicht vorgelegt werden.
Für Urkunden (z. B. Geburtsurkunden), die vor 1980 ausgestellt wurden, ist eine beglaubigte Kopie der „Urschrift“ zur Legalisation vorzulegen. Nur wenn eine „Urschrift“ nicht mehr bei der ausstellenden Behörde verfügbar ist, kann stattdessen z. B. die Geburtsbescheinigung legalisiert werden. In diesem Fall muss der/die Antragsteller/in schriftlich bestätigen, dass die Urschrift bei der thailändischen Behörde angefordert wurde, aber nicht mehr verfügbar ist.
Gebühren
Bei Antragstellung sind die Gebühren sofort in bar in THB zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Botschaft zu entrichten. (Gebührensatz je Urkunde s. unten)
Je Urkunde, zahlbar in THB zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Botschaft:
Legalisation von thailändischen Urkunden: 31,00 EUR
Legalisationsersatzverfahren: 36,00 EUR
Die legalisierten Unterlagen sollten persönlich abgeholt werden. Eine Rücksendung der legalisierten Unterlagen auf dem Postweg innerhalb Thailands ist möglich. Die Kosten für die postalische Sendung müssen vorab bezahlt werden. Frankierte Umschläge können im Wartebereich der Botschaft erworben werden.
Bearbeitungsdauer
Legalisationsverfahren: 3 bis 4 Arbeitstage
Legalisationsersatzverfahren: 6 bis 8 Wochen
Um eine schnellstmögliche Bearbeitung aller Anträge gewährleisten zu können, können wir auf Sachstandsanfragen vor Ablauf der o.g. 8-wöchigen Frist im Legalisationsersatzverfahren keine Antworten geben.
Antragstellung aus Deutschland
Die schriftliche Antragstellung ist nur möglich, wenn nachweislich kein Bezug des/der Urkundeninhabers/in mehr zu Thailand und ein Meldewohnsitz in Deutschland besteht.
Bitte schicken Sie uns Ihre Unterlagen vorab per E-Mail an legalisation@bangk.auswaertiges-amt.de
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen bekommen Sie von uns weitere Informationen und eine Kostenübernahmeerklärung per E-Mail zugesandt.
Nach Erhalt Ihrer Originalunterlagen und abschließenden Bearbeitung Ihres Antrags werden Ihre Unterlagen und ein Festsetzungsbescheid (mit Auflistung der ausstehenden Kosten und den Kontodaten des Auswärtigen Amtes) per Post an Ihre Adresse in Deutschland gesandt.
Unterlagen, die ohne die erforderliche Vorprüfung an die Botschaft gesandt werden, können nicht bearbeitet werden und müssen vom Urkundeninhaber oder einer bevollmächtigten Person bei der Botschaft abgeholt werden. Eine Rücksendung der Unterlagen ist in diesem Fall nicht möglich.
Eingangsbestätigungen für Urkunden können nicht erteilt werden. Dies gilt auch für Zwischenbescheide an Ausländerbehörden, Standes- oder andere Ämter in Deutschland.
Unsere Legalisationsschalter Nr. 4 bis 6 sind von Mo - Fr von 08:30 - 11:30 Uhr geöffnet. Termine für die Beantragung ist ausschließlich online über unsere Webseite zu buchen.
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Haftungsausschluss:
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden. Ebenso kann die Botschaft keine Verantwortung oder Haftung für den Verlust von Dokumenten auf dem Postweg übernehmen.