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Ab dem 29. Juli 2026: Neue Voraussetzungen für deutsche Erstpässe nach Vaterschaftsanerkennung
Zum 29.07.2026 ist das „Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ in Kraft getreten.
Nach § 85a AufenthG ist ab sofort in bestimmten Fällen entweder ein DNA-Gutachten oder die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde oder der deutschen Auslandsvertretung erforderlich, bevor ein deutscher Erstpass beantragt werden kann.
Weitergehende Informationen finden Sie hier: https://bangkok.diplo.de/th-de/service/geburt-1395286