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Deutsche Auslandsschulen in Thailand

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Deutsche Schule
Deutsche Schule© colourbox

Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen beim Bundesverwaltungsamt betreut im Auftrag des Auswärtigen Amts die schulische Arbeit im Ausland. Weltweit werden ca. 1.000 Schulen, darunter 140 Deutsche Auslandsschulen personell und finanziell gefördert.

Rund 2.000 Auslandsdienstlehrkräfte, Programmlehrkräfte und Fachberater befinden sich an diesen Einrichtungen. Sie werden während ihrer Tätigkeit im Ausland organisatorisch, pädagogisch und finanziell von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen betreut.

Nur „Deutsche Auslandsschulen“ haben die Berechtigung, deutsche Schulabschlüsse anzubieten (Realschulabschluss, Hauptschulabschluss, Abitur).

In Thailand sind zwei Schulen berechtigt, den Titel „Deutsche Auslandsschule“ zu tragen und damit zu werben: Die Christliche Deutsche Schule Chiang Mai und die RIS Swiss Section - Deutschsprachige Schule Bangkok

Wie gründet man eine deutsche Schule?

Oft geht die Gründung einer Schule im Ausland auf die Initiative einer Gruppe von Eltern zurück, die am Ort ein entsprechendes Angebot vermissen. Nach Gründung eines Trägervereins und Erteilung der erforderlichen Lizenzen durch die Behörden des Sitzstaates kann ein Schulbetrieb aufgebaut werden (Finden eines geeigneten Gebäudes, Einstellen von Lehrern, usw.)

Hierzu ist wissenswert:

  • Der Begriff „Deutsche Schule“ und ähnliche Formulierungen sind nicht rechtlich geschützt; jede neugegründete Schule im Ausland darf sich so nennen.
  • Grundsätzlich steht es jeder Schule im Ausland frei, deutsche Lehrpläne zur Grundlage ihres Unterrichts zu machen. Sinnvoll ist dies, wenn damit zu rechnen ist, dass Kinder im Anschluss an einen Besuch der neugegründeten Schule an eine Schule in Deutschland wechseln und dort integriert werden müssen.
  • Es steht jeder Schule im Ausland frei, Noten zu vergeben und am Ende des Schulhalbjahres bzw. Schuljahres Zeugnisse auszustellen. (Lediglich die Verleihung deutscher Schulabschlüsse ist anerkannten und geförderten „Deutschen Auslandsschulen“ vorbehalten, vgl. weiter oben).

Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen nimmt grundsätzlich Anträge auf Förderung nur von Schulen entgegen, die bereits mindestens fünf Jahre erfolgreich operativ tätig waren. Sofern zudem auch ein Bundesinteresse an der Schule vorliegt, nimmt das Auswärtige Amt die Schule in den Kreis der „amtlich geförderten Deutschen Auslandsschulen“ auf und begleitet und unterstützt die Schule in einem auf mehrere Jahre angelegten Prozess beim weiteren Aufbau.

Für die Vergabe von Prüfungsberechtigungen für Deutsche Schulabschlüsse ist die Kultusministerkonferen der Länder (KMK) zuständig. Auch hier gilt im Regelfall, dass eine Schule bereits mehrere Jahre auf der Grundlage deutscher Curricula unterrichtet haben muss, bevor ein Antrag auf die Vergabe einer Prüfungsberechtigung gestellt werden kann. Bei den geförderten Deutschen Auslandsschulen handelt es sich um ausländische Bildungseinrichtungen, die grundsätzlich den nationalen Bestimmungen des Gastlandes und deren Schulaufsicht unterstehen. Im Hinblick auf den Charakter als Deutsche Auslandsschule liegt die Schulaufsicht beim Bund-Länder-Ausschuss für Schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), dem das Auswärtige Amt, die ZfA und die Länder angehören. Während die Ländervertreter für die Unterrichtsqualität, die Deutschen Abschlüsse und Berechtigungen verantwortlich sind, üben Auswärtiges Amt und ZfA als fördernde Stellen die Aufsicht über Schulqualität, Schulstruktur und Förderung der Schulen aus.

Lediglich die in diesem Sinne anerkannten und amtlich geförderten Deutschen Auslandsschulen haben die Berechtigung erhalten, das geschützte Logo für Deutsche Auslandsschulen (DAS-Logo) führen zu dürfen.

Was heißt das für uns als Eltern?

Viele heute sehr erfolgreiche Schulen im Ausland haben als Elterninitiative mit viel Engagement, aber bescheidenen Mitteln angefangen. Allerdings unterliegt eine Schule im Ausland, solange sie nicht zum Kreis der anerkannten und amtlich geförderten Deutschen Auslandsschulen im oben genannten Sinne gehört, keiner Aufsicht oder Kontrolle einer deutschen Behörde. Eltern, die erwägen, ihre Kinder an einer solchen Schule anzumelden, sollten sich daher mit besonderer Sorgfalt von der Qualität der Schule und des angebotenen Unterrichts überzeugen. Mögliche Indikatoren sind

  • guter Leumund der Schulgründer (hören Sie sich vor Ort um!)
  • qualifizierte Lehrkräfte
  • nationale und internationale Zertifizierungen
  • Vergleichsarbeiten mit Schulen in Deutschland
  • Feedback-Kultur (wie kommen nach Deutschland zurückgekehrte Kinder in ihren neuen Schulen zurecht?)
  • von den Lehrkräften besuchte Fortbildungen usw.

Alle diese Informationen sollten von der Schule gegenüber den Eltern transparent gemacht werden.

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