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Wohnsitzbescheinigung
Wohnsitzbescheinigungen können durch die Botschaft nur zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden ausgestellt werden. Wohnsitzbescheinigungen zur Vorlage bei thailändischen Behörden oder Institutionen können durch die Botschaft nicht ausgestellt werden und sind bei der thailändischen Immigration/Bezirksverwaltung (Amphoe) zu beantragen. Ausführliche Informationen zur Erstellung einer Wohnsitzbescheinigung finden Sie in unserem Merkblatt: