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Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar 2024

Eine Hand wirft einen unbeschrifteten Umschlag in eine Wahlurne

Wahl, © Colourbox

28.12.2023 - Artikel

Die Wahl zum Deutschen Bundestag vom 26. September 2021 muss in Berlin teilweise wiederholt werden. Auch Auslandsdeutsche können wahlberechtigt sein.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 19. Dezember 2023 die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 2021 in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin für ungültig erklärt, sie muss in diesen Wahlbezirken wiederholt werden. Nach § 44 Abs. 3 BWahlG muss die Wiederholungswahl spätestens 60 Tage nach Rechtskraft des Urteils des BVerfG stattfinden. Der Landeswahlleiter für Berlin hat die Wiederholungswahl für den 11. Februar 2024 angesetzt, siehe hierzu die Wahlbekanntmachung.

Im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen an der Wahlwiederholung in den betroffenen Berliner Wahlbezirken teilnehmen. Einzelheiten dazu sind dem Merkblatt zu entnehmen.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 24.01.2024 bei dem zuständigen Berliner Bezirksamt vorliegen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Sie sollten daher rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser Antrag kann bereits jetzt gestellt werden. Sie können den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis entweder direkt an das zuständige Bezirksamt schicken oder über die Botschaft versenden. Bei Mitbenutzung des Kurierwegs muss der an das Berliner Bezirkswahlamt gerichtete Brief vorab ausreichend (20 g, 0,85 €) frankiert werden.

Die Briefwahlunterlagen können vom Wahlamt direkt an Sie versandt werden. Die Wahlämter können die Briefwahlunterlagen auch an die Botschaft übersenden. In diesem Fall müssten Sie die Unterlagen dann persönlich in der Botschaft abholen.

Sollten Sie die Briefwahlunterlagen zur Abholung an die Botschaft senden lassen wollen, weisen Sie die Wahlämter bei der Beantragung der Eintragung in das Wählerverzeichnis bitte auf Folgendes hin:

Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des oder der Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag muss verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch das Wahlamt versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert sein:

Auswärtiges Amt
Für Botschaft Bangkok

Kurstraße 36
10117 Berlin

Damit wir Sie bei Eintreffen der Wahlunterlagen informieren können, möchten wir Sie bitten, uns vorab per E-Mail zu informieren, dass Sie sich Ihre Wahlunterlagen an die Botschaft schicken lassen möchten. Bitte vergessen Sie im Kontaktformular nicht die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.

Bitte beachten Sie, dass das Auswärtige Amt bei der Mitbenutzung des Kurierweges keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen übernimmt und dass eine Nachverfolgung solcher Briefe nicht möglich ist.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Entscheidung, ob Sie sich die Wahlunterlagen an die Botschaft oder an Ihre Privatadresse schicken lassen auch, dass der Kurierweg der Botschaft aufgrund des wöchentlichen Versands länger dauern kann, als der direkte Versand an Ihre Privatadresse. Auch zusätzliche pandemiebedingte Verzögerungen können nicht ausgeschlossen werden.

Das Antragsformular, ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen und Details zur Wahlberechtigung finden Sie auf der Webseite des Bundeswahlleiters

Eine Wahl in der Botschaft oder in den Büros unserer Honorarkonsuln oder unserer Honorarkonsulin ist nicht möglich.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei uns über unser Kontaktformular oder telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr: +66-2-287-9000

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