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Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar 2024

Eine Hand wirft einen unbeschrifteten Umschlag in eine Wahlurne

Wahl, © Colourbox

21.12.2023 - Artikel

Die Wahl zum Deutschen Bundestag vom 26. September 2021 muss in Berlin teilweise wiederholt werden. Auch Auslandsdeutsche können wahlberechtigt sein.

Die Wiederholungswahl wird am 11. Februar 2024 stattfinden. Auch im Ausland lebende Deutsche können wahlberechtigt sein. Um wählen zu können, müssen Sie sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Darf ich wählen?

Um bei der Wiederholungswahl am 11. Februar 2024 wählen zu dürfen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Prüfen Sie bitte mithilfe der Suchmaske, ob die Bundestagswahl in dem Berliner Wahlbezirk wiederholt werden muss, in dem Sie Ihren letzten Wohnsitz hatten bzw. haben. Auslandsdeutsche, die noch nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten und am engsten mit einem der betroffenen Wahlbezirke verbunden sind, sind ebenfalls wahlberechtigt.
    Ist der Wahlbezirk Ihres letzten Wohnsitzes in Berlin nicht betroffen, sind Sie nicht wahlberechtigt.
  2. Ist Ihr Wahlbezirk in Berlin betroffen, prüfen Sie bitte, ob die weiteren Voraussetzungen am 11. Februar 2024 auf Sie zutreffen:
  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen:

    Auslandsdeutsche sind wahlberechtigt, wenn sie entweder

    nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

    oder

    aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Weitere Informationen dazu hier.

Ist Ihr Berliner Wahlbezirk betroffen und Sie sind wahlberechtigt, dürfen Sie an der Wiederholungswahl teilnehmen.

Wie kann ich wählen?

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und immer noch in Berlin gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung an ihre Berliner Meldeadresse und können damit Briefwahlunterlagen beantragen.

Wenn Sie keinen Wohnsitz in Berlin haben, müssen Sie bis zum 21. Januar 2024 in das Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen werden.

Das Antragsformular für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Wiederholungswahl kann von der Internetseite der Bundeswahlleiterin heruntergeladen werden. Da die darin enthaltene eidesstattliche Versicherung persönlich zu unterschreiben ist, muss das Formular ausgedruckt und unterschrieben auf dem Postweg an das zuständige Wahlamt gesandt werden. Es wird empfohlen, den Antrag so schnell wie möglich auszufüllen und zu versenden. Der Antrag muss am 21. Januar 2024 eingegangen sein.

Sobald Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie von Ihrem Wahlamt per Post die Briefwahlunterlagen. Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie per Post zurück an Ihr Wahlamt schicken. Es gibt keine Wahllokale in den deutschen Auslandsvertretungen.

Ausführliche Informationen finden Deutsche im Ausland auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin und in

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