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Visum zur Eheschließung
Visum zur Eheschließung
Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen (im Original mit jeweils 2 Kopien):
- gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Datenseite, ggf. bisherige Pässe
- zwei biometriefähige Passfotos
Passfotos PDF / 558 KB - zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare für nationale Visa
Videx - elektronisches Formular
Bitte alle Fragen im Antrag ausfüllen und Kontakttelefonnummer; Unterschrift bitte nicht vergessen!
Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)
Empfangsbestätigung Datenschutz-Grundverordnung - Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung nach § 13 Abs. 4 PStG
Die Bescheinigung muss den Vermerk des Standesbeamten enthalten, dass er festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind. Diese Bescheinigung kann in der Regel erst ausgestellt werden, wenn das zuständige Oberlandesgericht der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zugestimmt hat. Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (in der Regel A1-Zertifikat des Goethe-Instituts, welches nicht älter als zwei Jahre sein sollte)
Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt der Botschaft: Deutschkenntnisse
Merkblatt des BAMF: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem AuslandVerpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG abzugeben bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland
zwei Passkopien des Verlobten, zu dem der Nachzug erfolgen soll, sowie zwei Kopien von dessen Aufenthaltserlaubnis, falls der Nachzug zu einem ausländischen Verlobten erfolgen soll
Erst bei Abholung des Visums muss eine Incoming Krankenversicherung für den Zeitraum von drei Monate vorgelegt werden. Die Incoming Krankenversicherung muss ab dem Tag der Einreise in Deutschland gültig sein. Die Mindestdeckungssumme beträgt 30.000 Euro.
Ein Visum zum Zweck der Eheschließung in Deutschland kann Ihnen nur erteilt werden, wenn der Eheschließung keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen und diese unmittelbar bevorsteht.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Eheschließung auf unserer Webseite
Beantragung von Konsularbescheinigungen zur Eheschließung
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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.