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Visum zur Eheschließung
Visum zur Eheschließung / Eingehung einer Lebenspartnerschaft
Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen (im Original mit jeweils 2 Kopien):
- gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Datenseite, ggf. bisherige Pässe
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Passfotos
PDF / 558 KB
Fotomustertafel - zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare für nationale Visa
Videx - elektronisches Formular
Bitte alle Fragen im Antrag ausfüllen und Kontakttelefonnummer; Unterschrift bitte nicht vergessen!
Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)
Empfangsbestätigung Datenschutz-Grundverordnung - Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung nach § 13 Abs. 4 PStG / Begründung der Lebenspartnerschaft nach § 17 i.V. mit § 13 Abs. 4 PStG
Die Bescheinigung muss den Vermerk des Standesbeamten enthalten, dass er festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind. Diese Bescheinigung kann in der Regel erst ausgestellt werden, wenn das zuständige Oberlandesgericht der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zugestimmt hat. - Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache
Weitere Informationen - zwei Passkopien des Verlobten, zu dem der Nachzug erfolgen soll, sowie zwei Kopien von dessen Aufenthaltserlaubnis, falls der Nachzug zu einem ausländischen Verlobten/zukünftigen Lebenspartner erfolgen soll
Ein Visum zum Zweck der Eheschließung in Deutschland kann Ihnen nur erteilt werden, wenn der Eheschließung keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen und diese unmittelbar bevorsteht.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Eheschließung auf unserer Webseite