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Visum zu Studienzwecken

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Zum Zweck eines Vollzeitstudiums an einer staatlichen Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung oder einem Studienkolleg mit Zulassung oder für studienvorbereitende Sprachkurse, sofern eine Zulassung zum Hochschulstudium bereits vorliegt.

Für den Visumantrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger Reisepass sowie 1 Kopie der Datenseite, ggf. bisherige Pässe
  • zwei biometriefähige Passfotos
    Passfotos PDF / 558 KB
  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für nationale Visa.
    Videx - elektronisches Formular
    Empfangsbestätigung Datenschutz-Grundverordnung
  • aktuelle/r Zulassungsbescheid/Studienplatzvormerkung der deutschen Hochschule bzw. des Studienkollegs
  • Nachweise der bisherigen Ausbildung (Abschlüsse) mit deutscher Übersetzung
  • Finanzierungsnachweis über mindestens 992,00€ pro Monat des geplanten Studienaufenthalts (Für weitere Informationen beachten Sie bitte die untenstehenden Anmerkungen!)
  • In der Regel ist ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) vorzulegen. Weitere Informationen zu den erforderlichen Sprachnachweisen finden Sie in der untenstehenden Infobox.

Information zum Finanzierungsnachweis:
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zu Studienzwecken ist u.a. ein Nachweis darüber, dass Ihr Lebensunterhalt während des Aufenthalts in Deutschland gesichert ist. Für längerfristige Studienaufenthalte gilt: Der gesamte Beitrag für das erste Studienjahr, d.h. Euro 11.904,00 muss bereits vorhanden sein, für weitere Studienjahre genügt die Glaubhaftmachung der Finanzierung. Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass Sie über die in Deutschland für die Studienzeit monatlich benötigte Summe tatsächlich verfügen können.

Die Finanzierung kann wie folgt nachgewiesen werden:

  • Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Sie können selbst wählen, wo Sie Ihr Sperrkonto einrichten möchten. Wichtig ist, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Webseite des Auswärtigen Amts.
  • und Glaubhaftmachung (z.B. durch Einkommensnachweis der Eltern), dass die Finanzierung auch über das erste Studienjahr hinaus gesichert ist
  • oder durch eine förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG, abgegeben von einem in Deutschland wohnenden Sponsor. Diese kann in der Regel bei Ausländerbehörden oder Meldeämtern in Deutschland abgegeben werden Die Verpflichtungserklärung muss für die gesamte Studienzeit geleistet werden. ( Verpflichtungserklärung )

    oder

  • Stipendium aus öffentlichen Mitteln

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass ein Schengen-Visum (für einen kurzfristigen Aufenthalt) nicht in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umgewandelt werden kann.

Visa für Studenten, die Stipendien aus öffentlichen deutschen Mitteln erhalten, werden gebührenfrei erteilt.

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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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