Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visum für Sprachintensivkurs
Wenn Sie an einem Sprachkurs in Deutschland teilnehmen möchten, der über 90 Tage dauert, gibt es die Möglichkeit, für diesen Zweck ein Visum zu beantragen. Ein Anspruch auf Erteilung des Visums besteht jedoch nicht.
Hinweis: Sofern der Sprachkurs als studienvorbereitende Maßnahme ausgestaltet ist und Sie bereits über eine Zulassung einer Universität verfügen oder Sie die Hochschulzugangsvoraussetzungen (bis auf sprachliche Voraussetzungen) erfüllen, beantragen Sie bitte ein Visum in der Kategorie „Studium“.
Diesen auf ein Studium bezogenen Antrag können Sie direkt über das Auslandsportal stellen.
Für den Visumantrag zu einem Sprachintensivkurs-Aufenthalt, der nicht der Studienvorbereitung dient, benötigen Sie folgende Unterlagen (im Original mit jeweils 1 Kopie):
- vollständig ausgefülltes Antragsformular für nationale Visa
- gültiger Reisepass sowie eine Kopie der Datenseite
- zwei biometriefähige Passfotos
- Anmeldung und Zahlungsnachweis einer Sprachschule für einen Deutsch-Intensivkurs (mindestens 18 Unterrichtseinheiten pro Woche, keine Wochenend- oder Abendkurse, keine Integrationskurse)
- Ihr ausführliches Motivationsschreiben mit Angabe der Gründe für den angestrebten Sprachkurs
- Ihren tabellarischen Lebenslauf
- Nachweis über Ihren höchsten Bildungsabschluss
- Finanzierungsnachweis
- Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG mit einer Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten durch die Ausländerbehörde
ODER - Nachweis eines Sperrkontos auf Ihren Namen mit mindestens 1091,- Euro pro Monat (Stand 2025) Ihres beabsichtigten Aufenthalts in Deutschland. Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland finden Sie hier.
- Sofern vorhanden: Nachweise über bereits erworbene Deutschkenntnisse
- Nachweis Krankenversicherungsschutz;
Incoming-Krankenversicherung, deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.
Hinweis: Sofern der Gültigkeitszeitraum der Krankenversicherung nicht in die Zukunft verschoben werden kann, empfehlen wir die für den konkreten Aufenthalt passende Krankenversicherung erst dann abzuschließen, wenn das Visum erteilt werden kann. Die Visastelle Bangkok fordert den Nachweis einer Krankenversicherung zu gegebener Zeit später an.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft gestellt werden. Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, registrieren Sie sich bitte für einen Antragstermin hier.
Aufgrund hoher Nachfrage kommt es in dieser Kategorie immer wieder zu Wartezeiten bei der Terminvergabe. Sofern es Ihnen nicht gelingt, direkt einen Termin zu buchen, registrieren Antragstellende sich bitte bei visa@bangk.auswaertiges-amt.de (Referenz: Eintragung Warteliste Sprachkursvisa) und geben an:
Name/ Vorname/ Passnummer/ E-Mail-Adresse/Telefonnummer/ Buchungskategorie und ergänzende Informationen.
Bitte übersenden Sie Dateianlagen nur, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Die Terminvergabe ist kostenlos.
Visa-Agenturen, die Dienstleistungen für ein Sprachkursvisum anbieten (z.B. Terminbuchung), sind nicht durch die Botschaft autorisiert und haben keinen privilegierten Zugang zu Terminen. Die Inanspruchnahme einer Visa-Agentur ist daher weder erforderlich, noch empfehlenswert.
--
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.