Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Sozialhilfe im Ausland
Die Bestimmungen zur Gewährung einer Sozialhilfe im Ausland haben sich seit Inkrafttreten des SGB XII am 01.01.2005 grundlegend verschärft. Die für Sozialhilfe für Deutsche im Ausland einschlägigen §§ 24, 132 und 133 SGB XII (Sozialgesetzbuch XII) sind bereits seit dem 01.01.2004 in Kraft.
Lesen Sie hier mehr
Sozialhilfe
PDF / 330 KB