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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

Artikel

Deutsches Führungszeugnis

Zuständig für die Ausstellung eines deutschen Führungszeugnisses ist das Bundesamt für Justiz.

Auf der Homepage des Bundesjustizamts finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema Führungszeugnis, insbesondere auch zur Verwendung im Ausland und der Einholung evtl. notwendiger Überbeglaubigungen.
Link zu: www.bundesjustizamt.de

Onlinebeantragung

Für Inhaber von elektronischen Personalausweisen mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion besteht die Möglichkeit, ein deutsches Führungszeugnis online zu beantragen, wenn Sie über ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweises verfügen. Die Onlinebeantragung hat mehrere Vorteile: die Gebühren für die konsularische Bescheinigung i.H.v. 34,07 Euro entfallen, ebenso wie das Porto für den Postversand von Thailand nach Deutschland zum Bundesamt für Justiz und Sie können direkt per Kreditkarte oder per Überweisung bezahlen (in der Botschaft nur in bar in THB).

Informationen zum Online-Antrag finden Sie hier:
www.bundesjustizamt.de

Das Führungszeugnis können Sie hier online beantragen:
www.fuehrungszeugnis.bund.de

Falls eine Online-Beantragung nicht möglich ist, müssen Anträge aus dem Ausland mit einer amtlichen Bescheinigung versehen sein. Die Botschaft kann die Bescheinigung während der Schalteröffnungszeiten (Mo-Fr., 08:30 – 11:30 Uhr) erstellen. Die Gebühr beträgt 34,07 Euro, zahlbar in bar in THB zum tagesaktuellen Wechselkurs der Botschaft. Bitte legen Sie bei Vorsprache auch Ihren Reisepass vor.

Thailändisches Straffreiheitszeugnis

Zuständig für die Erteilung eines thailändisches Führungszeugnisses für Ausländer ist die Royal Thai Police und das dortige „The Police Clearance Service Center“. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Sie bei der Einholung eines thailändischenFührungszeugnisses nicht unterstützen kann.

Kontaktdaten:

Anschrift

Building 24, Royal Thai Police Headquarters,
Rama I, Pathumwan
Bangkok 10330

Telefon
+66-2-205 2168-9

Fax
+66-2-205 1295

E-Mail
pcsc@police.go.th
pcsc.thaipolice@gmail.com

Internet
www.pcscenter.sb.police.go.th

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