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Beglaubigung von Fotokopien

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Für die amtliche Beglaubigung einer Fotokopie ist die Vorlage des Originals erforderlich. Verfügen Sie bereits über eine in Deutschland, oder von einer anderen deutschen Auslandsvertretung ausgestellte beglaubigte Kopie Ihres Dokumentes, kann die Botschaft eine weitere Kopie Beglaubigung vornehmen.

Beabsichtigen Sie Ihre Unterlagen bei einer thailändischen Behörde vorzulegen, müssen Sie Ihre Unterlagen von einem anerkannten Übersetzungsbüro übersetzen lassen bevor Sie bei der Botschaft vorsprechen. Eine Liste von anerkannten Übersetzungsbüros finden Sie im Reiter „Service A-Z“ auf unserer Webseite.

Deutsche Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde u.ä.) sind in der Regel zur Verwendung in Thailand mit einer Legalisation zu versehen. Für die Legalisation Ihrer deutschen Personenstandsurkunde sind die thailändischen Auslandsvertretungen in Deutschland zuständig. Informieren Sie sich hierzu bitte direkt bei der thailändischen Botschaft in Berlin.

Die Beglaubigung einer Fotokopie bescheinigt lediglich die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Sie beinhaltet keine Echtheitsbestätigung in Bezug auf die in der Urkunde behaupteten Tatsachen.

In der Regel kann die Fotokopie Beglaubigung nach einer kurzen Wartezeit wieder mitgenommen werden.

Die Gebühr für die Fertigung und Beglaubigung einer Kopie beträgt 27 Euro, was derzeit in etwa 1000 THB entspricht. Die Gebühr ist zahlbar in bar in Baht zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft.

Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin: Terminvereinbarung

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