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Bundestagswahl 2025

04.02.2025 - Artikel

Allgemeine Informationen zum Ablauf der Wahl und den besonderen Regelungen für Auslandsdeutsche

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen. Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis mussten bis zum 02.02.2025 beim zuständigen deutschen Wahlamt gestellt werden.

Wenn Wahlberechtigte die Übersendung der Wahlunterlagen an die Botschaft oder an das Büro der Honorarkonsuln in Chiang Mai, Pattaya oder Phuket wünschen, müssen sie ihr Wahlamt auf Folgendes hinweisen: Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:

Auswärtiges Amt
für Botschaft Bangkok
Kurstraße 36
10117 Berlin

Vom Auswärtigen Amt werden diese Sendungen auf dem amtlichen Kurierweg an die Botschaft weitergeleitet. Dort werden die Sendungen zur persönlichen Abholung durch den Wahlberechtigten bereitgelegt. Wenn der Wahlberechtigte die Sendung nicht persönlich abholen kann, kann er einer Vertrauensperson eine schriftliche Vollmacht zur Abholung erteilen.

Die Botschaft bietet darüber hinaus auch den kostenfreien Rückversand der ausgefüllten Wahlunterlagen an, sofern die Wahlunterlagen bis spätestens 17.02.2025 um 11 Uhr bei der Botschaft zum Rückversand eingereicht werden.

Verkürzte Fristen aufgrund vorgezogener Wahlen

Die Versendung der Wahlunterlagen an Briefwähler erfolgt dezentral in jedem der 299 Wahlkreise, wenn dort die Wahlvorschläge endgültig zugelassen sind. Das wird frühestens ab dem 4. Februar 2025 der Fall sein und je nach Wahlkreis variieren. Aufgrund der verkürzten Fristen ist nicht auszuschließen, dass in manchen Fällen die Wahlunterlagen an Auslandsdeutsche – vor allem außerhalb Europas – nicht rechtzeitig zugehen. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Versendung.

Weiterleitung zum Büro der Honorarkonsuln in Chiang Mai, Pattaya und Phuket

Für alle Wahlunterlagen, die bis zum 13.2.2025 bei der Botschaft eingehen, bietet die Botschaft auch die Weiterleitung nach Chiang Mai, Pattaya und Phuket an, zur Abholung bei den dortigen Honorarkonsuln.

Die Abholung von eingegangenen Unterlagen und Einreichung zur Rücksendung ist zu folgenden Zeiten möglich (kurzfristige Änderungen vorbehalten):

Botschaft Bangkok:

Freitag, 14.2. (8 -12 und 13- 16 Uhr)

Samstag, 15.2. (11 - 15 Uhr)

Montag, 17.2. (8 - 10:30 Uhr)

Honorarkonsul Chiang Mai

Freitag, 14.2. (10 - 12:30 Uhr)

Honorarkonsul Pattaya

Freitag, 14.2. (13 – 15:30 Uhr)

Samstag, 15.2. (13 – 15:30 Uhr)

Honorarkonsulin Phuket

Freitag, 14.2. (9 – 12:30 Uhr)

Weiterer Kuriereingang am 18.2.2025

Am 18.2.2025 wird voraussichtlich ein weiterer Sonderkurier aus Berlin bei der Botschaft eintreffen. Abholer werden nach Eingang von Wahlunterlagen umgehend per E-Mail informiert. Die Weiterleitung von Unterlagen, die am 18.2.2025 eingehen, ist zeitlich nicht möglich, nur die Abholung bei der Botschaft. Die Abholung wird voraussichtlich am 18.2.2025 von 14-18 Uhr und am 19.2.2025 von 8-11 Uhr möglich sein.

Die Botschaft bietet darüber hinaus auch den kostenfreien Rückversand der ausgefüllten Wahlunterlagen an, sofern die Wahlunterlagen bis spätestens 19.02.2025 um 11 Uhr bei der Botschaft zum Rückversand eingereicht werden.

Anmeldung zur Abholung und Rücksendung

Damit wir Sie bei Eintreffen der Wahlunterlagen informieren können und Ihnen die Zeitfenster für die Abholung und Rücksendung mitteilen können, möchten wir Sie bitten, uns vorab per E-Mail mit dem Betreff „Bundestagswahl 2025“ zu informieren, dass Sie sich Ihre Wahlunterlagen an die Botschaft schicken lassen möchten. Bitte vergessen Sie im Kontaktformular nicht die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. Bitte geben Sie an, ob Sie die Abholung bei der Botschaft oder bei einem der Honorarkonsuln in Chiang Mai, Pattaya oder Phuket wünschen und teilen uns auch mit, ob Sie die Wahlunterlagen auch auf dem amtlichen Kurierweg zurücksenden möchten.

Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass das Auswärtige Amt bei der Mitbenutzung des Kurierweges keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen übernimmt und dass eine Nachverfolgung solcher Briefe nicht möglich ist. Eine Gewähr für die rechtzeitige Zustellung kann nicht übernommen werden.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Entscheidung, ob Sie sich die Wahlunterlagen an die Botschaft oder an Ihre Privatadresse schicken lassen auch, dass der Kurierweg der Botschaft aufgrund des wöchentlichen Versands unter Umständen länger dauern kann, als der direkte Versand an Ihre Privatadresse.

Für den Rückversand der ausgefüllten Wahlunterlagen bleibt Ihnen selbstverständlich die Möglichkeit unbenommen, auf eigene Kosten einen privaten Kurierdienst zu beauftragen.

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