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Blaue Karte EU Visum zur Einreise
Mit der Blauen Karte EU können Drittstaatsangehörige, die einen Hochschulabschluss besitzen, eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Die Blaue Karte EU wird wie alle längerfristigen Aufenthaltstitel ausschließlich von der jeweils zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt. Bei der Botschaft beantragen Sie das vorab erforderliche nationale Visum.
Allgemeine Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie im Internetangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter
www.bamf.de
und über das Fachkräfteportal
www.make-it-in-germany.com
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen (im Original mit jeweils zwei Kopien):
- gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Datenseite, ggf. bisherige Pässe
- zwei biometriefähige Passfotos
Passfotos PDF / 558 KB - zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare für nationale Visa. Bitte alle Fragen im Antrag ausfüllen und Kontakttelefonnummer
Antragsformular für Aufenthaltserlaubnis
Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) - eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG (dem Antrag beizufügen) PDF / 501 KB - Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diploma, etc.
- Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer, einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer Hochschulabschluss
- Arbeitsvertrag / verbindliches Arbeitsplatzangebot mit Angaben zum Bruttojahresgehalt
Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen:
http://anabin.kmk.org/
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz für die Zeit zwischen der Einreise und dem Beginn der Beschäftigung vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.
Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.