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Beurkundungen und Beglaubigungen
Beglaubigung, © Photothek.de
Bitte beachten Sie, dass für Beurkundungen und Beglaubigungen eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.
Die Informationen im Merkblatt sollen Ihnen veranschaulichen, dass es im deutschen Recht grundsätzlich zwei verschiedene Formen der Erstellung öffentlicher Urkunden gibt: Die Form der Unterschriftsbeglaubigung und die Form der notariellen Beurkundung. Bei beiden Formen erfolgt die Unterzeichnung eines Dokuments. Gesetzgeber und Rechtsprechung legen fest, wann welche Form Anwendung findet. Nicht immer kann der ausländische Notar oder die ausländische Behörde helfen, wenn es um Eheverträge, Erklärungen in Kindschaftssachen, Testamente, Erbscheinsanträge oder auch Grundstückskaufverträge geht, die in Deutschland benötigt werden. Oft sind dann die deutschen Botschaften und Konsulate die richtigen Ansprechpartner.
Im nachstehenden Merkblatt finden Sie Informationen zu Beurkundungen und Beglaubigungen, die an der Botschaft Bangkok vorgenommen werden können.