Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Beschaffung Personenstandsurkunden aus Deutschland

Artikel

Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden) können in Deutschland bei dem Standesamt beantragt werden, bei dem der Personenstandsfall beurkundet wurde.

Zur Beschaffung von Personenstandsurkunden aus Deutschland müssen Sie sich deshalb an das zuständige Standesamt wenden. Register für eingemeindete Ortsteile werden in der Regel vom Standesamt der übergeordneten Gemeinde aufbewahrt.

Die Anschrift des zuständigen Standesamtes können Sie finden, indem Sie im Internet mit folgenden Suchbegriffen arbeiten: Standesamt + Ihr Geburtsort bzw. Standesamt + Eheschließungsort. Viele Standesämter nehmen mittlerweile Nachbestellungen von Personenstandsurkunden (auch von internationalen (mehrsprachigen) Urkunden) per E-Mail oder Fax entgegen.

Hat sich der Personenstandsfall außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ereignet und wurde das entsprechende Ereignis beim Standesamt I in Berlin auch tatsächlich beurkundet, sind Personenstandsurkunden beim Standesamt I in Berlin anzufordern. Nähere Informationen sowie entsprechende Antragsformulare finden Sie auf der Webseite vom Standesamt I


Die Standardanfrage für eine Geburtsurkunde lautet beispielsweise:
„Ich bitte um Ausstellung einer Geburtsurkunde für ... (Vorname(n)/Nachname, ggf. Geburtsname), geboren am ... (Geburtsdatum) in ... (Geburtsort). Eltern: ... (Name des Vaters), geboren am ... in ... und ... (Geburtsname der Mutter) geboren am ... in ... .“

Bitte schreiben Sie Ihren Geburtsmonat in Buchstaben aus, damit es nicht zu Missverständnissen kommt, z. Bsp. 10. Dezember 1956.

Die Gebühren werden direkt vom Standesamt festgesetzt und müssen in der Regel auf ein deutsches Konto überwiesen werden. Mehr Informationen erhalten Sie entweder auf der Webseite des Standesamtes oder durch telefonische Anfrage dort.

Personenstandsurkunden müssen persönlich vom Antragsteller beim zuständigen innerdeutschen Standesamt beantragt werden. Die Botschaft kann die Beschaffung für Sie daher nicht übernehmen.

nach oben