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Identitätsprüfung in Bankangelegenheiten
Nach Änderung des Geldwäschegesetzes (GWG) sind deutsche Botschaften und Konsulate nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge.
Eine Sonderregelung gilt für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender, wenn die Eröffnung eines Sperrkontos für den Nachweis der Lebensunterhaltskosten im Visumverfahren erforderlich ist.
Für Identitäts- und Legitimationsprüfungen nach GWG und Abgabenordnung können Sie sich an die Auslandshandelskammer in Bangkok wenden:
German-Thai Chamber of Commerce
14 Fl., AIA Sathorn Tower
11/1 South Sathorn Road, Yannawa, Sathorn
Bangkok 10120, Thailand
Tel. +66 2 055 0600
Homepage: http://thailand.ahk.de
Weitere Informationen zu Identitätsprüfungen nach dem GWG durch die Auslandshandelskammer finden Sie unter dem Link: https://thailand.ahk.de/service/gwg-identifikations-und-legitimationspruefung
Identitäts- und Legitimationsprüfungen für Kontoeröffnungen bei thailändischen Banken sowie Wohnsitzbescheinigungen zur Vorlage bei thailändischen Banken können weder durch die Botschaft noch das German-Thai Chamber of Commerce vorgenommen werden.
Ohne vorherige Terminabsprache können Identitäts- und Legitimationsprüfungen bei der AHK leider nicht durchgeführt werden. Für weitere Informationen zum GwG-Ident-Verfahren und Terminvereinbarung, kontaktieren Sie die AHK bitte unter services@gtcc.org.