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Visum zur Eheschließung / Eingehung einer Lebenspartnerschaft
Visum zur Eheschließung
Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen (im Original mit jeweils 2 Kopien):
- gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Datenseite, ggf. bisherige Pässe
- zwei biometriefähige Passfotos
Passfotos PDF / 558 KB - zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare für nationale Visa
Bitte alle Fragen im Antrag ausfüllen und Kontakttelefonnummer; Unterschrift bitte nicht vergessen! Videx - elektronisches Formular - Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung nach § 13 Abs. 4 PStG / Begründung der Lebenspartnerschat nach § 17 i.V. mit § 13 Abs. 4 PStG
Die Bescheinigung muss den Vermerk des Standesbeamten enthalten, dass er festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung/Begründung Lebenspartnerschaft erfüllt sind. Diese Bescheinigung kann in der Regel erst ausgestellt werden, wenn das zuständige Oberlandesgericht der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zugestimmt hat. Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (in der Regel A1-Zertifikat des Goethe-Instituts, nicht älter als ein Jahre)
Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt der Botschaft: Deutschkenntnisse
www.bamf.dezwei Passkopien des Verlobten/zukünftigen Lebenspartner, zu dem der Nachzug erfolgen soll, sowie zwei Kopien von dessen Aufenthaltserlaubnis, falls der Nachzug zu einem ausländischen Verlobten/zukünftigen Lebenspartner erfolgen soll.
Ein Visum zum Zweck der Eheschließung/Eingehung einer Lebenspartnerschaft in Deutschland kann Ihnen nur erteilt werden, wenn der Eheschließung/Eingehung einer Lebenspartnerschaft keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen und diese unmittelbar bevorsteht.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Eheschließung auf unserer Webseite
Beantragung von Konsularbescheinigungen zur Eheschließung
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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.