Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Geschäftsvisum (Schengenvisum)

Artikel

Geschäftsvisum (Schengenvisum)

1. Für die Beantragung eines Geschäftsvisums benötigen Sie folgende Unterlagen:


2. Beschäftigungsnachweis

  • a) Bei Arbeitnehmern: Eintragung des Unternehmens, Beschäftigungsvereinbarung mit Angabe der Zahl der Urlaubstage, der Funktion im Unternehmen und des Monatsgehalts;
  • b) Bei Selbstständigen: Nachweis der Unternehmenseigentümerschaft (Eintragung des Unternehmens)

3. Minderjährige (unter 18 Jahren), die nicht in Begleitung des/ der Erziehungsberechtigten reisen

  • a) Geburtsurkunde
  • b) Nachweis des Sorgerechts (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Wohnsitzregistrierung)
  • c) falls der/ die Erziehungsberechtigte/n bei der Antragstellung nicht anwesend ist/ sind: schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten (durch eine amtliche Stelle, z.B. Einwohnermeldeamt oder Gericht, beglaubigtes Original)

4. Nachweis Geschäftsreise und Finanzierung

  • a) Einladungsschreiben (Original) des Geschäftspartners oder des Unternehmens in den Mitgliedstaaten mit Angabe des Zwecks, der finanziellen Trägerschaft und der Dauer der Reise (im Original und auf Papier mit dem Briefkopf des Unternehmens)
  • b) Arbeitsvertrag (Original) oder gleichwertige Beschäftigungsbescheinigung des Unternehmens oder der Organisation in Thailand mit Angabe der Funktion, der Beschäftigungsdauer, des Gehalts, des Zwecks und der Dauer der Reise und des Trägers der mit der Reise verbundenen Auslagen
  • c) ggf. Eintrittskarten für die Messe und eine Einladung mit der Angabe des Zwecks und der Dauer der Reise
  • d) Kontoauszüge der letzten drei Monate des Trägers der mit der Reise verbundenen Auslagen Ersatzweise kann auch eine förmliche Verpflichtungserklärung der Ausländerbehörde vorgelegt werden

    Merkblatt zur Verpflichtungserklärung PDF / 477 KB


5. Hinweise:
Wichtiger Hinweis zur Sortierung des Antrags einschl. Unterlagen:

Sortierhinweis PDF / 173 KB

Sind Sie oder Ihre Firma Aussteller auf einer deutschen Messe, wird das Visum bei Vorlage des personalisierten Ausstellerausweises gebührenfrei ausgestellt.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um den Antrag abschließend entscheiden zu können.

Wurden von Ihnen bei einer vorherigen Beantragung eines Schengen-Visums innerhalb der letzten 59 Monate bereits die Fingerabdrücke erfasst, müssen Sie den Antrag grundsätzlich nicht persönlich stellen. Die Visumbeantragung kann durch einen Boten erfolgen. Eine Beantragung per Post, Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Im Einzelfall ist es jedoch möglich, dass Sie als Vielreisender trotzdem zu einem persönlichen Interview in die Visastelle eingeladen werden.

--
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

nach oben