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Blaue Karte EU Visum zur Einreise
Mit der Blauen Karte EU können Drittstaatsangehörige, die einen Hochschulabschluss besitzen, eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Die Blaue Karte EU wird wie alle längerfristigen Aufenthaltstitel ausschließlich von der jeweils zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt. Bei der Botschaft beantragen Sie das vorab erforderliche nationale Visum.
Allgemeine Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie im Internetangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter
www.bamf.de
und über das Fachkräfteportal
www.make-it-in-germany.com