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Merkblatt Besuchsvisum

Artikel

Planen Sie eine Reise zum Besuch eines in Deutschland lebenden Familienangehörigen, Freund oder Bekannten, dann beantragen Sie ein Besuchsvisum und kein Tourismusvisum.

Zusätzlich zu den allgemeinen Antragsvoraussetzungen sind folgende Nachweise vorzulegen:

Finanzierung/Einladung

Werden die Kosten vom Einlader getragen, so ist eine förmliche Verpflichtungserklärung im Original vorzulegen.
Informationen zur Verpflichtungserklärung finden Sie hier.

ODER

Werden die Kosten vom Antragstellenden selbst getragen, ist dies entsprechend nachzuweisen (wie z.B. Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Bestätigung Ihrer Bank).

Es muss dabei ersichtlich sein, dass Ihnen das Geld nicht von dritter Seite kurz vor Antragstellung überwiesen wurde.


Bitte beachten Sie:
Falls Sie keine Verpflichtungserklärung vorlegen oder falls die Person, die Sie besuchen möchten, nicht der Verpflichtungsgeber ist, dann fügen Sie bitte als Nachweis für den Reisezweck noch folgende Unterlagen bei:

  • formlose Einladung
  • Passkopie des Einladers

WICHTIG:
Die Verpflichtungserklärung dient lediglich als Nachweis für die Finanzierung Ihrer Reise. Sie ist kein Nachweis für Ihre finanzielle Verwurzelung in Thailand. Diese ist gesondert durch die Vorlage von Kontoauszügen nachzuweisen. Hierzu beachten Sie bitte den Abschnitt 3 „Verwurzelung“.

Reisezweck

Grundsätzlich muss der Reisezweck durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.

Nachweis der Bindung zum einladenden Familienmitglied, z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienbuch, Reisepasskopie oder Aufenthaltstitel.

Nachweis der Bindung zum einladenden Freund/Partner, z.B. gemeinsame Bilder, Chatverläufe und bereits erfolgte Reisen oder Besuche (Ein- und Ausreisestempel).

Verwurzelung in Thailand

Wirtschaftlich:

  • Arbeitnehmer: Arbeitsbescheinigung mit Angabe der Funktion im Unternehmen, des Gehalts, der Beschäftigungsdauer sowie der Anzahl der Urlaubstage
  • Selbstständige: Handelsregistereintrag
  • Rentner/Pensionäre: Rentenbescheid
  • Studenten/Schüler: Studiennachweis oder Schulbescheinigung
  • ggf. Nachweis über Immobilieneigentum (Eigentumstitel)

Finanziell:

  • Gehaltsnachweis der letzten drei Monaten und
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate mit erkennbaren Gehaltseingängen

Familiär:

  • Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von Minderjährigen oder sonstiger Nachweis der sozialen oder finanziellen Bindungen in Thailand

Antragsteller unter 18 Jahre

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis des Sorgerechts (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder die Sorgerechtsbescheinigung)

Bei Alleinreisenden: Schriftliche Zustimmung (durch z.B. Einwohnermeldeamt oder Gericht, beglaubigtes Original) und Passkopien beider Sorgeberechtigten

Bei Reise mit einem Elternteil: schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils (durch z.B. Einwohnermeldeamt oder Gericht, beglaubigtes Original)

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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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