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Familiennachzug zu EU/EWR-Freizügigkeitsberechtigten
Visumpflichtige Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedsstaates (außer Deutschland) im Sinne der Freizügigkeitsrichtline und des Freizügigkeitsgesetzes (FreizügG/EU) können ein erleichtertes Verfahren in Anspruch nehmen. Das FreizügG/EU gilt auch für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten des EWR (Island, Norwegen, Liechtenstein) und deren Familienangehörige. Weiterhin gilt das FreizügG /EU für Staatsangehörige der Schweiz (Abkommen über die Freizügigkeit vom 02.09.2001).
Bitte beachten Sie, dass der Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen nicht nach dem FreizügG/EU zu beurteilen ist, sondern nach dem Aufenthaltsgesetz (siehe weitere Kategorien zum nationalen Visum auf der Homepage der Botschaft).
Nach § 3 Freizügigkeitsgesetz/EU sind folgende Familienangehörige von Unionsbürgern freizügigkeitsberechtigt:
Ehegatten oder Lebenspartner
Verwandte in absteigender Linie (Kinder und Kindeskinder) des Unionsbürgers oder des Ehegatten oder Lebenspartner des Unionsbürgers, welche noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewährt wird
Verwandte in aufsteigender Linie des Unionsbürgers oder des Ehegatten oder Lebenspartner des Unionsbürgers, denen Unterhalt gewährt wird
Nahestehende Personen von Unionsbürgern können gem. § 3a FreizügG/EU auf Antrag ebenfalls das Recht zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet erhalten.
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
Ein Ausdruck des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars (siehe für kurzfristige Aufenthalte // siehe für langfristige Aufenthalte)
Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss
Nachweis zur Verwandtschaftsbeziehung zu dem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde; je nach Personengruppe kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein)
Nachweis der Erwerbstätigkeit des Unionbürgers bzw. ausreichender Existenzmittel sowie Krankenversicherungsschutz bei Nichterwerbstätigkeit
Ggf. Belege für die tatsächliche Unterhaltsgewährung durch den Unionsbürger
Die Bearbeitung des Visumantrags erfolgt gebührenfrei.
Einen Termin zur Antragstellung bei der Visastelle der Botschaft können Sie in der Kategorie „Visumantrag (Schengenvisum/nationales Visum) für Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU/EWR-Staatsbürgern, die keine deutschen Staatsangehörigen sind“ über diesen Link buchen.