Änderungen zum 01.07.2025 – Wegfall des Remonstrationverfahrens
Wir möchten Sie darüber informieren, dass gegen Ablehnungsbescheide keine Remonstration mehr möglich ist.
Remonstrationen an die Botschaft Bangkok entfalten keinerlei Rechtswirkung und können nicht mehr bearbeitet werden. Sie erhalten keine Eingangsbestätigung, ebenfalls werden keine Sachstandsanfragen zu Remonstrationen beantwortet, die sich auf ab dem 01.07.2025 datierte Ablehnungsbescheide beziehen.
Möglichkeiten nach der Ablehnung eines Visumantrags
Nach der Ablehnung eines Visumantrages haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Sie können jederzeit einen neuen, kostenpflichtigen Visumantrag stellen.
In diesem Visumantrag haben Sie erneut alle relevanten Dokumente und Nachweise vorzulegen. Dieser Visumantrag wird anhand der geltenden Rechtslage ebenfalls neutral geprüft.
2. Sie können beim Verwaltungsgericht in Berlin kostenpflichtig Klage gegen den Ablehnungsbescheid erheben.
Sie können hierfür einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin beauftragen; hierzu besteht allerdings keine Pflicht. Gegebenenfalls fallen gesonderte Rechtsanwaltsgebühren an. Die Höhe der Gerichtsgebühren wird final durch das Gericht festgelegt. Diese richtet sich nach der Anzahl der begehrten Visa.
Weitere Informationen können Sie auf der Webseite des Verwaltungsgerichts Berlin finden:
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/service/visumsverfahren/
Informationen zur Klage
Nach Bekanntgabe eines den Visumantrag ablehnenden Bescheides steht Ihnen der Weg der Klage beim Verwaltungsgericht Berlin offen.
Eine dahingehende Rechtsbehelfsbelehrung befindet sich auf dem ablehnenden Bescheid. Weitergehende Details entnehmen Sie dieser verbindlichen Rechtsbehelfsbelehrung.
Die Frist zur Klageerhebung beträgt typischerweise einen (1) Monat ab Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids, die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 Gerichtsverfassungsgesetz).
Zur Dauer des Gerichtsverfahrens können keine Angaben gemacht werden. Über die genaue Dauer und den Ablauf des Gerichtsverfahrens bestimmt das Gericht.
Dieses Merkblatt dient lediglich Ihrer unverbindlichen Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Informieren Sie sich gegebenenfalls eigenständig über die hier dargelegten Informationen.