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Visum für Sparchintensivkurs

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Wenn Sie an einem Sprachkurs in Deutschland teilnehmen möchten, der nicht zur Studienvorbereitung dient, gibt es die Möglichkeit, dafür ein Visum zu erhalten. Ein Anspruch auf Erteilung des Visums besteht allerdings nicht.

Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen (im Original mit jeweils 2 Kopien):

  • gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Datenseite, ggf. bisherige Pässe
  • zwei biometriefähige Passfotos
    Passfotos PDF / 558 KB
  • zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare für nationale Visa.
    Videx - elektronisches Formular
    Bitte alle Fragen im Antrag ausfüllen und Unterschrift nicht vergessen!
    Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)
    Empfangsbestätigung Datenschutz-Grundverordnung
  • Anmeldung an einer Sprachschule (mind. 18 Unterrichtsstunden pro Woche). Dies entspricht 24 Unterrichtseinheiten a`45 Minuten.
  • Nachweis der bisherigen Ausbildung /-sabschlüsse
  • Nachweis des bisherigen Werdegangs (Arbeitszeugnisse etc.)
  • Motivationsschreiben, in dem Sie die Gründe für den Sprachkurs erläutern
  • Nachweis der Finanzierung durch
    - Vorlage einer Verpflichtungserklärung nach §§ 66, 68 AufenthG
    Merkblatt zur Verpflichtungserklärung
    oder
    - Sperrkonto (isolierter Sprachkurs über mindestens Euro 1028,- pro Monat )
    Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de/en/sperrkonto/
  • Nachweise über das bisherige Niveau der eigenen Deutschkenntnisse (z.B. Teilnahmebescheinigung eines in Thailand ansässigen Sprachinstituts, bisher erworbene Sprachzertifikate)

Dieses Merkblatt wird regelmäßig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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