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Personalausweis

Deutscher Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Deutscher Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, © dpa/Christian Ohde

01.11.2024 - Artikel

Einen deutschen Personalausweis können Sie nur nach Terminvereinbarung und persönlicher Vorsprache in der Botschaft beantragen.

Antragstellung

Für die Beantragung eines Personalausweises ist ein Termin erforderlich. Bitte buchen Sie einen Termin über das Terminbuchungssystem.


Sofern neben dem Personalausweis ein Reisepass beantragt werden soll, ist dafür ein separater Termin erforderlich.

Bei Antragstellung und Abholung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Die Beantragung eines Personalausweises ist nur in der Botschaft und nicht bei den Honorarkonsuln möglich.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge zu vereinbarten Terminen entgegengenommen werden. Bei unvollständigen Unterlagen ist eine erneute Terminvereinbarung nötig.

Vorzulegende Unterlagen

Alle Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck in der Botschaft eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.

Die folgenden Unterlagen werden in jedem Fall benötigt:

  • Antragsformular PDF / 110 KB (ohne Kopie)
  • bisheriger Reisepass und Personalausweis
  • Geburtsurkunde, Auszug auf dem Familienbuch oder deutsche Heiratsurkunden
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland (sofern trotz Abmeldung in Deutschland im Pass ein deutscher Wohnort eingetragen ist)
  • Ein Passbild neueren Datums (kann in der Eingangshalle der Botschaft gefertigt werden)
    Bitte beachten Sie die Anforderungen an Passfotos auf der Botschaftswebseite.

Fallbezogen können noch folgende Unterlagen zusätzlich angefordert werden:

  • Bescheinigung über die Namensführung
    Soweit Sie einen anderen Namen führen, als in Ihrer Geburtsurkunde genannt wird, ist ein Nachweis zur aktuellen Namensführung erforderlich.
  • Bei Verlust des vorherigen Personalausweises: polizeiliche Verlustanzeige
  • Bei vorherigem Wohnsitz im Ausland: Nachweis des damaligen Aufenthaltstitels
    (z.B. bei Aufenthalt in der Schweiz: Schweizer Ausländerausweis; USA: Greencard etc.) und ggfs. Nachweise zum Nichterwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit
  • Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde
  • Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit
    (bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag)

Besonderheiten für Minderjährige

Minderjährige ab 16 Jahren können den Antrag auf einen Personalausweis selbst stellen. Minderjährige unter 16 Jahren müssen persönlich zusammen mit dem/den Sorgeberechtigten vorsprechen. Für sie steht außerdem die Online-Ausweisfunktion nicht zu Verfügung. Minderjährige Antragsteller legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls im Original mit 1 Kopie – vor:

  • Antragsformular für Minderjährige PDF / 112 KB (ohne Kopie)
  • aktuelle Reisepässe / Personalausweise beider Eltern
  • Geburtsurkunde, Auszug auf dem Familienbuch
  • Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
  • Vaterschaftsanerkennung bzw. Vaterschaftsfeststellung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
  • ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des anderen Elternteils)

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, wird auf der Rückseite des neuen Personalausweises bei Anschrift die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen. Es besteht keine Pflicht zur Eintragung einer ausländischen Anschrift. Hierdurch kann jedoch die Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises, die eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland voraussetzt, eingeschränkt sein.

Wünschen Sie eine Eintragung einer ausländischen/thailändischen Anschrift, so ist diese durch eine aktuelle ausländische Meldebescheinigung (der Immigration), hilfsweise anderen Dokumenten (z.B. THA Hausbuch, rosa THA ID für Ausländer, Mietvertrag, Telefonrechnung, etc.) nachzuweisen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 5 bis 6 Wochen. Der Personalausweis kann grundsätzlich erst nach Eintreffen des getrennt übermittelten ePin-Umschlags (notwendig für Online-Ausweisfunktion) ausgehändigt werden.

Gebühren

Gebühren

Zuständigkeit der Botschaft
(aus Deutschland abgemeldet)

ohne Abmeldung
Personalausweis für Personen über 24 Jahre
(Gültigkeit 10 Jahre)
78,00 EUR 91,00 EUR
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre
(Gültigkeit 6 Jahre)
63,80 EUR 76,80 EUR

Gebühren sind zahlbar in bar in Baht zum jeweiligen Zahlstellenwechselkurs der Botschaft oder mit Kreditkarte (nur Visa oder Mastercard – Transaktion in Euro)

Online-Ausweisfunktion

Der Personalausweis hat Scheckkartenformat und enthält einen Chip im Ausweis bei der die Online-Ausweisfunktion automatisch voreingestellt ist. Mit dieser Funktion kann der Ausweis im Internet oder an Automaten genutzt werden. Bitte lesen Sie hierzu die Infobroschüre zur Online-Ausweisfunktion. Sie ist unter www.personalausweisportal.de (die barrierefreie Broschüre finden Sie hier) im Internet abrufbar.

Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Portal des Bundesinnenministeriums.

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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt seiner Erstellung.

Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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