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Elektronischer Identitätsnachweis – eID-Karte

26.10.2022 - Artikel

Allgemeine Informationen

Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 16 Jahre alt sind.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung

Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

In dem Chip der eID-Karte kann auch Ihre Anschrift gespeichert werden. Es ist ein Nachweis Ihres Wohnsitzes im Zuständigkeitsbereich der Botschaft Bangkok erforderlich, z.B. durch einen Mietvertrag über Ihre Wohnung.

Wenn Sie einen Termin oder weitere Informationen wünschen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an pass@bangk.diplo.de

Weitere Informationen über die eID-Karte finden Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums

Antrag eID-Karte

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