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Wohnortänderung

Wohnortänderung

Wohnortänderung, © colourbox.de

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Allgemeine Informationen

Die Änderung des Wohnortes im Reisepass / Personalausweis ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte buchen Sie einen Termin über das Terminbuchungssystem.

Zur Beantragung können Sie entweder persönlich in der Passstelle vorsprechen oder eine dritte Person bevollmächtigen. Wenn Sie einen Bevollmächtigten schicken möchten, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich (auf Deutsch oder Englisch), die von Ihnen unterzeichnet wurde und den Bevollmächtigten genau bezeichnet (Familienname, Vorname, Geburtsdatum). Neben den oben genannten Dokumenten und der schriftlichen Vollmacht hat der Bevollmächtigte auch sein eigenes gültiges Ausweisdokument vorzulegen.

Soll der Wohnort im Pass und/oder Personalausweis von Minderjährigen geändert werden, müssen beide Sorgeberechtigten vorsprechen oder die Vollmacht unterschreiben. Sofern nur ein Elternteil persönlich in der Passstelle vorspricht, ist von diesem eine formlose Vollmacht, unterschrieben vom anderen Elternteil, vorzulegen. In jedem Fall sind Kopien der Pässe beider sorgeberechtigten Elternteile einzureichen. Jugendliche ab 16 Jahren können die Wohnortänderung im Personalausweis allein beantragen.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden können. Sie müssen davon ausgehen, dass Sie bei unvollständigen Unterlagen einen neuen Termin vereinbaren müssen und nochmal zur Botschaft kommen müssen.

Vorzulegende Unterlagen

Alle Unterlagen sind im Original und 1 Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Ausländische, nicht englischsprachige Urkunden sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.
Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Geburtsanzeige, Visum o.ä.) in der Botschaft eingereicht wurden.

  • Antrag Wohnortänderung PDF / 77 KB
  • Reisepass / Personalausweis im Original
  • Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnsitzes sowie ggfs. des letzten ausländischen Wohnortes
  • Aufenthaltsnachweis für Thailand (Aufenthaltsgenehmigung, Mietvertrag o.ä.)

Gebühren

Wohnortänderungen sind gebührenfrei

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