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Sozialhilfe im Ausland

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Die Bestimmungen zur Gewährung einer Sozialhilfe im Ausland haben sich seit Inkrafttreten des SGB XII am 01.01.2005 grundlegend verschärft. Die für Sozialhilfe für Deutsche im Ausland einschlägigen §§ 24, 132 und 133 SGB XII (Sozialgesetzbuch XII) sind bereits seit dem 01.01.2004 in Kraft.

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