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Lebensbescheinigung

21.06.2023 - Artikel

Hinweise zur Lebensbescheinigung
www.deutschepost.de

Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung haben und im Ausland leben, erhalten Sie jährlich ab Juni / Juli eine Briefsendung mit Ihrer Rentenanpassungsmitteilung sowie Ihr personalisiertes Formular der Lebensbescheinigung. Die Lebensbescheinigung besteht aus einem Teil A und Teil B.

Diese wird von Ihnen unterschrieben, durch eine amtliche Stelle bestätigt und im Original an die Deutsche Post AG Renten Service zurückgesandt.

Anschrift:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service

04078 Leipzig
Deutschland

Ein Versand per Email oder Fax wie in den Vorjahren ist aufgrund der Pandemie nicht mehr möglich.

Wer kann eine Lebensbescheinigung bestätigen?

Lebensbescheinigungen können im Ausland i.d.R. von folgenden amtlichen Stellen bestätigt werden:

  • Thailändische Behörden (z.B. Gemeinde-/ Stadtverwaltungen, Polizei, etc.)
  • Banken
  • Krankenhäuser/Altersheime/Rotes Kreuz
  • Pfarrämter

Grundsätzlich sollten Sie vorrangig die o.g. Stellen zur Bestätigung der Lebensbescheinigung aufsuchen. Alternativ können Sie auch bei der Deutschen Botschaft in Bangkok vorsprechen.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr, Schalter 14.

Terminvereinbarung ist für Lebensbescheinigungen NICHT erforderlich.

Weiterhin können Sie die Bestätigung bei allen deutschen Honorarkonsuln vornehmen lassen. Bitte kontaktieren Sie diese bei Bedarf direkt. Deutsche Honorarkonsuln

Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen ist für eine deutsche gesetzliche Rente, eine Pensionszahlung aus einem früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, eine Entschädigungszahlung sowie eine gesetzliche Rente aus einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR bzw. der Schweiz gebührenfrei. Für Lebensbescheinigungen einer betrieblichen oder privaten Rente (auch VBL-Rente) bzw. Zusatzrente wird eine Gebühr in Höhe von 34,07 € erhoben.

Zur Ausstellung der Bescheinigung ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments erforderlich.

Sofern Sie nicht das vom Versicherungsträger übersandte Formular verwenden, legen Sie bitte zusätzlich Ihren Rentenbescheid vor.

Das Formular zur Lebensbescheinigung finden Sie hier:

Lebensbescheinigung

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