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Hinweis für Wahlteilnehmende in Thailand

23.02.2024 - Artikel

Für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (Europawahl) haben Sie die Möglichkeit, für den Erhalt Ihrer Briefwahlunterlagen den amtlichen Kurierweg mitzubenutzen.

Für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (Europawahl) haben Sie die Möglichkeit, für den Erhalt Ihrer Briefwahlunterlagen den amtlichen Kurierweg mitzubenutzen.

Für die Übersendung der Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Rücksendung der Briefwahlunterlagen ist eine Nutzung des Kurierweges der Botschaft nicht möglich.

Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an Sie ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich. Der Kurierweg ist nicht unbedingt schneller als der gewöhnliche Postweg. Die Entscheidung, den Kurierweg mitzubenutzen, liegt allein bei Ihnen.

Versand der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten

Die Wahlämter werden die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab dem 22. April 2024 versenden. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem Wahlamt.

Für Wählende, die aus einem außereuropäischen Gebiet wählen wollen, geschieht dies grds. per Luftpost (vgl. § 27 Abs. 4 Satz 4 EuWO). Es besteht alternativ die Möglichkeit, stattdessen hierfür den Kurierweg des Auswärtigen Amts in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie für die Mitbenutzung des Kurierwegs die folgenden Punkte und machen Sie Ihr Wahlamt hierauf aufmerksam:

Bitte informieren Sie die Botschaft per E-Mail mit dem Betreff „Europawahl 2024“, dass Sie mit Ihrem Wahlamt die Übersendung der Wahlunterlagen auf dem amtlichen Kurierweg vereinbart haben, damit wir Sie nach Eingang der Unterlagen kontaktieren können.

Weisen Sie das Wahlamt darauf hin, dass die Wahlunterlagen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden müssen, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und mit dem Namen des Wahlberechtigten versehen ist. Dieser Umschlag muss in einem weiteren, für den Versand innerhalb Deutschlands frankierten Briefumschlag vom Wahlamt an folgende Adresse geschickt werden:

Auswärtiges Amt

für Botschaft Bangkok

Kurstraße 36

10117 Berlin

Diese Sendungen werden auf dem regulären amtlichen Kurierweg an die Botschaft versandt; die Übermittlung erfolgt lediglich einmal wöchentlich. Die Botschaft legt die Sendung zur Abholung durch Sie bereit, leitet sie jedoch nicht innerhalb von Thailand an Sie weiter. Wenn Sie eine Kontaktadresse hinterlegt haben, werden Sie über den Eingang der Unterlagen benachrichtigt.

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