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Deutsche Botschaft Bangkok

Terminbuchung

Legalisation von thailändischen Heiratsurkunden
Die Botschaft empfiehlt, nach der Eheschließung die thailändische Heiratsurkunde und den Heiratsregistereintrag bei der Botschaft zur Anbringung des Legalisations- bzw. Legalisationsersatzvermerks vorzulegen, um die Urkunde in Deutschland im Urkundenverkehr verwendbar zu machen. Termine für die Legalisation können Sie in der dafür bestimmten Kategorie buchen.

Eintragung der im Ausland geschlossenen Ehe ins deutsche Eheregister
Ihre im Ausland geschlossene Ehe kann auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden.

Erklärung Namensführung und Rechtswahl
Nach einer Eheschließung im Ausland können Sie auch nachträgliche eine Rechtswahl zum Namensrecht treffen und einen Ehenamen bestimmen.

Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Ein Termin kann nur nach vorheriger Übersendung vollständiger Unterlagen an info@bangkok.diplo.de individuell vergeben werden (siehe Weitere Informationen und Terminvereinbarung)

Sie möchten einen neuen Reisepass für sich oder Ihr Kind beantragen?
Egal, ob es sich um den ersten Pass nach der Geburt handelt, oder ob Sie bereits vorher deutsche Pässe hatten, sind diverse Unterlagen mitzubringen.

Umfassende Informationen zum Verfahren, u.a. zu den Bearbeitungszeiten, Gebühren und vorzulegenden Unterlagen im Zusammenhang mit der Beantragungen eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises finden Sie hier: Allgemeine Informationen zu Pass- und Personalausweisangelegenheiten

Sollte das Kind bisher keinen deutschen Reisepass besessen haben, lesen Sie die Informationen zur erstmaligen Passbeantragung aufmerksam durch. Bitte nehmen Sie vor Terminvereinbarung Kontakt mit der Botschaft per E-Mail (pass@bangk.diplo.de) auf.

Die Terminbuchung erfolgt online über folgenden Link: Terminbuchung Pass oder Personalausweis

Allgemeine Informationen zu Rentenangelegenheiten finden Sie über folgenden Link: Merkblatt Rentenangelegenheiten

Renten- und Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei thail. Behörden
Termine hierzu können online über folgenden Link gebucht werden:
Termin buchen: Renten- und Einkommensbescheinigungen

Lebensbescheinigungen
Für die Lebensbescheinigung können Sie ohne Termin zur Botschaft kommen.
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr.

Alternativ kann das Verfahren online beim Rentenversicherungsträger erledigt werden.

Ebenfalls können u.a. Banken, Polizeibehörden oder die Gemeindeverwaltung die Bestätigung durchführen.

Eine Übersicht zu den sonstigen von der Botschaft angebotenen Serviceleistungen finden Sie in unserer Übersicht: Konsularservice A-Z

Termine für folgende Angebote können Sie online buchen:

Nutzen Sie zur Buchung Ihres Termins folgenden Link:
Online Terminbuchung

Bitte beachten Sie, dass über o.g. Link keine Termine für Ehesachen werden gebucht werden können. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Eheschließung.

Schengenvisum
Die Visastelle der Botschaft Bangkok hat die Antragsannahme für Schengen-Visa an den externen Dienstleister VFS Global ausgelagert. Dieser betreibt Visazentren in Bangkok, Phuket und Chiang Mai.

VFS Global begleitet Sie durch das gesamte Antragsverfahren, berät Sie zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen, vereinnahmt die Visumgebühr, erledigt die Antragsannahme mit Abnahme der Fingerabdrücke und die Rückgabe /Rücksendung des Passes nach Bearbeitung durch die Visastelle der Botschaft.

Jetzt Termin im Visazentrum vereinbaren

Deutschland ist zuständig, wenn:

  • Ihr einziges Reiseziel Deutschland ist oder
  • Sie sich hauptsächlich in Deutschland aufhalten oder
  • Sie bei gleicher Aufenthaltsdauer in verschiedenen Schengen-Staaten zuerst nach Deutschland einreisen

Nationales Visum
Die Visastelle der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bangkok ist zuständig für Antragstellende, welche einen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand haben, also in Thailand wohnen, arbeiten oder studieren. Falls Sie thailändischer Staatsangehöriger sind und derzeit in einem anderen Land als Thailand leben, weil Sie z.B. dort studieren oder arbeiten, dann kontaktieren Sie die für ihren Wohnort im Ausland zuständige deutsche Auslandsvertretung, um dort einen Visumantrag zu stellen.

Je nach Aufenthaltszweck ist der Termin zur Abgabe des Visum-Antrags entweder direkt bei der Visastelle der Botschaft oder beim Antragsannahmezentrum VFS Global zu buchen.

Derzeit beantragen Sie Visa für folgende Aufenthaltszwecke bei der Visastelle direkt:

  • Erwerbstätigkeit (auch Au-Pair, selbständige Erwerbstätigkeit)
  • Intensivsprachkurs
  • Erwerbstätigkeit im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens mit Vorabzustimmung der Ausländerbehörde nach §81a AufenthG

Terminbuchung nationale Visa bei der Visastelle

  • Beim Dienstleister VFS Global beantragen Sie Visa für:
  • Studium/ Ausbildung/ Schüleraustausch
  • Einreise zur Eheschließung und anschließendem Daueraufenthalt
  • Familienzusammenführung (zum Partner/ Ehegatten, zum minderjährigen Kind, zum sorgeberechtigten Elternteil)
  • Pflegefachkräfte in Anerkennung

Terminbuchung nationale Visa bei VFS Global

Weitere Informationen zu Terminbuchungen in Visumangelegenheiten finden Sie über folgenden Link: FAQs Terminbuchung in Visumangelegenheiten

Eine Unterschrift kann beglaubigt werden, wenn sie vor der Konsularbeamtin vollzogen oder anerkannt wurden.

Allgemeine Informationen hierzu finden Sie über folgenden Link: Merkblatt Beurkundungen und Beglaubigungen

Termine können für eine Unterschriftsbeglaubigung müssen online über folgenden Link gebucht werden: Terminbuchung Unterschriftsbeglaubigung

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Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärungen

Wenn die Kindeseltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren, kann eine Vaterschaftsanerkennung nötig sein.

Allgemeine Informationen zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie über folgenden Link: Merkblatt Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennungen und/oder Zustimmungserklärungen der Kindesmutter nach deutschem Recht können nur bei Personen, die nachweislich dauerhaft in Thailand leben, an der Botschaft beurkundet werden.

Termine werden auf Anfrage und nach Vorabübersendung vollständiger Unterlagen per E-Mail an info@bangkok.diplo.de (siehe Merkblatt Vaterschaftsanerkennung) individuell vergeben werden.

Wenn die Kindeseltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren, kann eine Vaterschaftsanerkennung nötig sein.

Allgemeine Informationen zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie über folgenden Link: Merkblatt Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennungen und/oder Zustimmungserklärungen der Kindesmutter nach deutschem Recht können nur bei Personen, die nachweislich dauerhaft in Thailand leben, an der Botschaft beurkundet werden.

Termine werden auf Anfrage und nach Vorabübersendung vollständiger Unterlagen per E-Mail an info@bangkok.diplo.de (siehe Merkblatt Vaterschaftsanerkennung) individuell vergeben werden.

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