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Eidesstattliche Versicherung
Die Abgabe von eidesstattlichen Versicherungen bei den Honorarkonsuln/der Honorarkonsulin in Chiang Mai, Pattaya und Phuket ist nicht möglich.
In den meisten Fällen handelt es sich um eine eidesstattliche Versicherung zum Familienstand des/der thailändischen Verlobten.
Zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zum Familienstand sind zur Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:
- Gültiger Reisepass der Person, die die eidesstattliche Versicherung abgibt
- Nachweis des deutschen Standesamts/der deutschen Behörde, dass die eidesstattliche Versicherung gefordert wird (z.B. E-Mail-Schriftwechsel des Standesamts mit dem deutschen Verlobten, Merkblatt des zuständigen Standesamts)
- Bestand bereits eine Vorehe, dann Nachweise über die vorherige Eheschließung und Eheauflösung
Für die Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung wird eine Gebühr in Höhe von 98,29 Euro, zahlbar in bar in THB, zum tagesaktuellen Wechselkurs der Botschaft fällig. Des Weiteren kommen Gebühren für das Dolmetschen hinzu (falls zutreffend).
Für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung wenden Sie sich bitte zwecks Absprache von Details und eines Termin an Kontaktformular
Achtung: Aktuelle Öffnungszeiten und Ankündigungen zu Schließungen der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Bangkok finden Sie hier