Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visum bei Adoption / Adoptionspflegschaft
Dieses Merkblatt gilt nur für Adoptionsfälle, in denen die Adoptiveltern in Deutschland wohnhaft sind und die Adoption über das Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ) unter Beteiligung der entsprechend zuständigen thailändischen und deutschen Behörden erfolgt. Bei anders gelagerten Sachverhalten wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die Botschaft.
Sie müssen keinen Termin vereinbaren und können sich direkt an den Schalter 8 der Visastelle wenden. Wir empfehlen Ihnen jedoch im Vorfeld per Email an visa@bangk.auswaertiges-amt.de wegen eines Termins anzufragen, so dass längere Wartezeiten vermieden werden können.
Die Bearbeitungszeit für das Visum beträgt 3-4 Arbeitstage, falls die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde vorliegt.
Für die Beantragung eines Visum für das Adoptivkind benötigen Sie folgende Dokumente:
- gültiger Reisepass sowie eine Kopie der Datenseite, ggf. bisherige Pässe
- zwei biometriefähige Passfotos
Passfotos PDF / 558 KB - ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für nationale Visa.
Videx - elektronisches Formular
Bitte alle Fragen im Antrag ausfüllen und Kontakttelefonnummer; Unterschrift bitte nicht vergessen!
Empfangsbestätigung Datenschutz-Grundverordnung thailändische Geburtsurkunde (Original plus eine Kopie).
Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen, die Originalurkunde zu legalisieren und übersetzen zu lassen, da die legalisierte Geburtsurkunde später zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden Ausländerbehörde, Familiengericht, Passbehörde).
Legalisation von Urkunden und Legalisationsersatzverfahren PDF / 467 KB
Übersetzungsbüros in Thailand- Memorandum of Agreement (Bestätigung des Department of Social Development and Welfare, dass das Kind in Ihre Obhut gegeben wird) im Original und mit eine Kopie
- Erklärung nach § 7 AdÜbAG i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII (i.d.R. beim zuständigen Jugendamt abgegeben) im Original und mit eine Kopie
- Vermittlungsvorschlag der thailändischen Zentralstelle
- Falls vorhanden Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im Original und mit einer Kopie
Falls das zu adoptierende Kind staatenlos ist oder nicht die thailändische Staatsangehörigkeit hat, wenden Sie sich bitte vorab an die Botschaft, da sich die Bearbeitung um mehrere Wochen verzögern kann. Gegebenenfalls müsste eine Ausnahme von der Passpflicht oder ein Reiseausweis für Ausländer beantragt werden. Hierfür ist die Zustimmung des Bundesministerium des Innern erforderlich.
--
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.