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Visum zur Familienzusammenführung zum minderjährigen deutschen Kind

Artikel

Sie können ein Visum zur Familienzusammenführung zu Ihrem minderjährigen deutschen Kind beantragen, wenn dieses in Deutschland lebt und Sie das Sorgerecht für Ihr Kind haben.

Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen (im Original mit jeweils 2 Kopien):

Dieses Merkblatt wird regelmäßig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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