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Chancenkarte
Allgemeines
Die 'Chancenkarte' (seit 01.06.2024) ist eine neue Rechtsgrundlage im deutschen Aufenthaltsgesetz, die Arbeitsplatzsuche in Deutschland ermöglicht. Sie ermöglicht auch die Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland. Die 'Chancenkarte' kann auf zwei Wegen erlangt werden:
- Drittstaatsangehörige, die eine volle Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation nachweisen und daher als 'Fachkräfte' gelten, können die Chancenkarte bei nachgewiesener Sicherung des Lebensunterhalts ohne weitere besondere Voraussetzungen erhalten.
- Alle anderen Antragsteller müssen einen ausländischen Hochschulabschluss, einen mindestens zweijährigen Berufsabschluss (jeweils im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt) oder einen von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss nachweisen. Zudem sind entweder einfache deutsche (Niveau A1) oder englische Sprachkenntnisse (Niveau B2) erforderlich. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann man für Kriterien wie Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug sowie das Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartnerinnen und -partner unterschiedliche Punktzahlen sammeln. Um die Chancenkarte in dieser Variante zu erhalten, müssen mindestens 6 Punkte erreicht werden.
Die Chancenkarte wird für maximal ein Jahr erteilt, wenn der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert werden kann. Sie bietet während des Aufenthalts in Deutschland Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung im Umfang von bis zu 20 Stunden in der Woche.
Weitere Informationen zur Chancenkarte (insbesondere einen 'Self-Check') sowie allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie auf
'Make it in Germany'.
Grundsätzliche Hinweise
Alle Dokumente sind im Original und mit einer gut lesbaren Kopie (separat) vorzulegen. Bitte legen Sie die aufgeführten Dokumente in der erbetenen Form und Reihenfolge vor und klammern Sie die Unterlagen nicht, da sie eingescannt werden.
Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
Nachweise zum Hochschulabschluss oder einer Berufsausbildung, die nicht aus Deutschland, der EU oder Thailand stammen, müssen mit einer Legalisation der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder Apostille des Heimatsstaates vorgelegt werden.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihr Antrag vollständig ist. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
I. Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.
- Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 AufenthG, (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
Videx - elektronisches Formular - gegebenenfalls Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- aktuelles biometrisches Passbild
- gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit mindestens 2 komplett freien Seiten, Pass muss mindestens für den beantragten Aufenthaltszeitraum gültig sein)
- Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
- Motivationsschreiben: Es soll nachvollziehbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen in Deutschland Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und wo in Deutschland Sie sich aufhalten wollen (inklusive Angaben zu Unterkunft und sonstigem Lebensunterhalt). Oder – falls zutreffend – welche Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation Sie in Deutschland planen.
- tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang
- Finanzierung: Sie können die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland durch Eigenmittel oder förmliche Verpflichtungserklärung decken. Zusätzlich kann auch – wenn schon konkret absehbar – eine bei der Chancenkarte erlaubte Nebenbeschäftigung berücksichtigt werden. Bitte weisen Sie dies, soweit in Ihrem Fall zutreffend, wie folgt nach:
- Eigenmittel auf Bankkonto: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller grundsätzlich mindestens 1027 € pro Monat zur Verfügung stehen, was bei der Regelgültigkeitsdauer der Chancenkarte von 12 Monaten eine Summe von 12.324 € ist. Dies können Sie durch Kontoauszüge oder auch durch ein sogenanntes Sperrkonto nachweisen. Bitte legen Sie Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor. Sperrkonto: Bitte eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung der Bank unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend; ebenso ist der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die Bestätigung der Bank nicht ausreichend.
- Nebenbeschäftigung: Falls Sie schon eine konkrete Nebenbeschäftigung in Deutschland in Aussicht haben, können Sie dies durch einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen, aus der die wöchentlichen Arbeitszeiten und der monatliche Verdienst hervorgehen.
- Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG, in der sich eine Person gegenüber der deutschen Ausländerbehörde schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Original + Kopie)
- private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte (spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!)
- Visumgebühr in Höhe von 75 €, zahlbar in THB in bar
- Voraussichtlicher Aufenthaltsort in Deutschland, Unterkunftsnachweis
Antragsteller mit nicht-thailändischer Staatsangehörigkeit
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts / Kopie der thail. Aufenthaltserlaubnis
Unterlagen zur Fachkraft-Qualifikation bzw. zu Chancenpunkten
Haben Sie eine deutsche Berufsausbildung oder einen deutschen Hochschulabschluss? Oder eine ausländische Berufsausbildung oder einen ausländischen Hochschulabschluss, die jeweils in Deutschland anerkannt sind? Dann sind Sie eine 'Fachkraft' im Sinne von § 18 III AufenthG und müssen keine Punkte sammeln, um die Chancenkarte zu erhalten. Bitte weisen Sie dann Ihre Fachkraft-Qualifikation nach durch:
- Berufsausbildungsabschluss in Deutschland (Original + Kopie)
ODER - Hochschulabschluss in Deutschland (Original + Kopie)
ODER - Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation von der jeweiligen für die Anerkennung zuständigen Stelle (Original + Kopie)
ODER - Anerkennung der Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss)
ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist) - Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB (Original + Kopie)
ODER (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission) - Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis – z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, also Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis oder Erteilung der ärztlichen Approbation (Original + Kopie)
II. Wenn Sie keine Fachkraft sind (Definition siehe oben), müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:
- ausländischer Berufsausbildungsabschluss (Original + Kopie) SOWIE
- Bescheinigung (Original + Kopie) der 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB über Ihre ausländische Berufsqualifikation (staatliche Anerkennung, mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer)
ODER - Teilanerkennungsbescheid/Defizitbescheid für Ihre Berufsqualifikation (Original + Kopie)
ODER - ausländischer Hochschulabschluss (Original + Kopie) SOWIE
Nachweis über staatliche Anerkennung des Hochschulabschlusses – entweder durch
- Feststellung der (bedingten) Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss und Ihre Hochschule)
ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist) - Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' (Original + Kopie)
ODER - Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer mit dazugehöriger Bestätigung des 'Bundesinstituts für Berufsbildung' BIBB (Originale + Kopie)
Sprachkenntnisse:
- Zertifikat (Original + Kopie) über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache – mindestens A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER!
UND/ODER - Zertifikat (Original + Kopie) über Ihre Kenntnisse der englischen Sprache – mindestens B2! Die Aussteller der Bescheinigung müssen von der 'Association of Language Testers in Europe' (ALTE) zertifiziert sein; alternativ wird auch der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL) akzeptiert.
Punkte für die Chancenkarte können Sie zusätzlich auf folgende Weise sammeln:
- Nachweise zu Ihrer Berufserfahrung in den letzten 5 oder 7 Jahren, sofern diese einen Bezug zu Ihrer Berufsqualifikation hat: Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen, usw. (Originale + Kopie)
- Wenn Sie sich innerhalb der vergangenen 5 Jahre mindestens 6 Monate lang ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (Kurzaufenthalte mit einem Schengenvisum zählen nicht dazu!), weisen Sie dies bitte durch geeignete Dokumente nach, z.B. durch
- Mietverträge
- Arbeitsverhältnisse, Dienstleistungsverträge, usw.
- Pässe mit Visa / Einreisestempeln - Möchte Ihr(e) Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) ebenfalls eine Chancenkarte beantragen und dann gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland einreisen? Wenn ja, dann kann 1 Antragsteller von beiden zusätzliche Punkte für die Chancenkarte sammeln. Falls zutreffend, legen Sie dann bitte auch einen entsprechenden Nachweis für den Chancenkarten-Antrag Ihrer/Ihres Ehepartners(in)/Lebenspartners(in) und die Heiratsurkunde vor. Wir empfehlen, die Heiratsurkunde im Ausstellungsland legalisieren zu lassen; sie muss mit einer Übersetzung eines vereidigten Übersetzers vorgelegt werden.
- optional: Ausdruck des Selbsttests mit erreichter Punktzahl
Einzelheiten zu den erreichbaren Punktzahlen sind auf 'Make it in Germany' zu finden.
Diese Liste ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Nachweise durch die Visastelle nachgefordert werden. Es bleibt Ihnen unbenommen, sonstige, Ihren Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen. Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung führen.
Einen Termin zur Antragstellung buchen Sie direkt bei der Visastelle der Botschaft in der Kategorie Erwerbstätigkeit:
Für Ende 2024 ist eine Online-Antragstellung über das Auslandsportal geplant.
Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstatus ab, die Visastelle kommt direkt auf Sie zu, sofern nötig. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt voraussichtlich ca. 3 Wochen (nach Einreichen eines vollständigen Antrags).
Flugbuchungen sind zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht erforderlich; bitte buchen Sie Ihre Reise erst nach Zusage des Visums und legen Sie spätestens dann den Nachweis der Krankenversicherung vor.