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Visum bei Adoption / Adoptionspflegschaft
Dieses Merkblatt gilt nur für Adoptionsfälle, in denen die Adoptiveltern in Deutschland wohnhaft sind und die Adoption über das Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ) unter Beteiligung der entsprechend zuständigen thailändischen und deutschen Behörden erfolgt. Bei anders gelagerten Sachverhalten wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die Botschaft.
Sie müssen keinen Termin vereinbaren und können sich direkt an den Schalter 13 der Visastelle wenden. Wir empfehlen Ihnen jedoch im Vorfeld per Email an visa@bangk.auswaertiges-amt.de wegen eines Termins anzufragen, so dass längere Wartezeiten vermieden werden können.
Die Bearbeitungszeit für das Visum beträgt 3-4 Arbeitstage, falls die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde vorliegt.
Für die Beantragung eines Visum für das Adoptivkind benötigen Sie folgende Dokumente:
- gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Datenseite, ggf. bisherige Pässe
- zwei biometriefähige Passfotos
Passfotos PDF / 558 KB - ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für nationale Visa.
Videx - elektronisches Formular
Bitte alle Fragen im Antrag ausfüllen und Kontakttelefonnummer; Unterschrift bitte nicht vergessen!
Empfangsbestätigung Datenschutz-Grundverordnung - thailändische Geburtsurkunde, falls vorhanden im Original und mit zwei Kopien. Wichtiger Hinweis: Falls Sie die originale Geburtsurkunde erhalten haben, empfehlen wir, diese übersetzen zu lassen und die Legalisation zu beantragen, da die legalisierte Geburtsurkunde später zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden (Passamt, Standesamt) benötigt wird.
Legalisation von Urkunden und Legalisationsersatzverfahren PDF / 467 KB
Übersetzungsbüros in Thailand - Memorandum of Agreement (Bestätigung des Department of Social Development and Welfare, dass das Kind in Ihre Obhut gegeben wird) im Original und mit zwei Kopien
- Erklärung nach § 7 AdÜbAG i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII (i.d.R. beim zuständigen Jugendamt abgegeben) im Original und mit zwei Kopien
Vermittlungsvorschlag der thailändischen Zentralstelle
- Falls vorhanden Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im Original und mit einer Kopie
Falls das zu adoptierende Kind staatenlos ist oder nicht die thailändische Staatsangehörigkeit hat, wenden Sie sich bitte vorab an die Botschaft, da sich die Bearbeitung um mehrere Wochen verzögern kann. Gegebenenfalls müsste eine Ausnahme von der Passpflicht oder ein Reiseausweis für Ausländer beantragt werden. Hierfür ist die Zustimmung des Bundesministerium des Innern erforderlich.
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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.