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Visum zum Kindernachzug
Wenn Sie Ihr minderjähriges, ausländisches Kind nach Deutschland nachziehen lassen möchten, beantragen Sie ein Visum zum Kindernachzug.
Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen (im Original mit jeweils 2 Kopien):
- gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Datenseite, ggf. bisherige Pässe
- zwei biometriefähige Passfotos
Passfotos PDF / 558 KB - zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare für nationale Visa.
Videx - elektronisches Formular
Bitte alle Fragen im Antrag ausfüllen und Kontakttelefonnummer; Unterschrift bitte nicht vergessen!
Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)
Empfangsbestätigung Datenschutz-Grundverordnung legalisierte thailändische Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung sowie jeweils zwei Kopien
Legalisation von Urkunden und Legalisationsersatzverfahren PDF / 467 KBlegalisierter thailändischer Hausregisterauszug mit deutscher Übersetzung sowie jeweils zwei Kopien
Legalisation von Urkunden und Legalisationsersatzverfahren PDF / 467 KBlegalisierter thailändischer Sorgerechtsnachweis mit deutscher Übersetzung sowie jeweils zwei Kopien
Legalisation von Urkunden und Legalisationsersatzverfahren PDF / 467 KB
Dolmetscher- Übersetzerliste PDF / 684 KB
Wichtiger Hinweis: Damit eine Sorgerechtsentscheidung eines thailändischen Gerichts anerkannt werden kann, muss aus dem Gerichtsurteil hervorgehen, dass alle Beteiligten (Sorgerechtsberechtigten, Kinder) im Verfahren gehört wurden.zwei Passkopien des Elternteils, zu dem der Nachzug erfolgen soll, sowie zwei Kopien von dessen Aufenthaltserlaubnis, falls der Nachzug zu einem ausländischen Elternteil erfolgen soll
bei Nachzug von Kindern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben: In der Regel ein Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache der Stufe C1 des Goethe-Instituts sowie zwei Kopien